November 2009

 

01.11.2009

Polizei stürmt Rechtsrock-Konzert in Sachsen-Anhalt

 

Mehringen / Sachsen-Anhalt: Einmal mehr tat sich die Ordnungsmacht als Sittenwächter des guten musikalischen Geschmacks auf.

So berichtet der MDR:
„Die Polizei hat am Samstagabend in Mehringen im Salzlandkreis ein Skinhead-Konzert verhindert, zu dem mehr als 300 Teilnehmer aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg angereist waren.

Nach Angaben eines Polizeisprechers war die Veranstaltung als private Feier in einer Kleingartenkolonie in einer ehemaligen Reithalle getarnt gewesen. Bei der Auflösung des Konzertes wurden fünf Beamte verletzt. Sie wurden von Anwesenden mit Flaschen beworfen. Dem Sprecher zufolge setzten die Polizisten daraufhin Pfefferspray ein. In der Reithalle entstand durch randalierende Konzertteilnehmer zudem ein erheblicher Sachschaden. Die Polizei stellte von allen Teilnehmern die Identität fest und sprach Platzverweise aus. Zugleich wurden Ermittlungen wegen Landfriedensbruch und Beleidigung aufgenommen.“

Die verletzten Polizeibeamten und das ganze Tohuwabohu drum herum hätte es freilich nicht gegeben, wenn das Konzert hätte stattfinden können. Was dagegen spricht erschließt sich uns nicht so ganz. Schließlich wird von den rund 300 Teilnehmern wohl kaum jemand dazu genötigt worden sein dieses Konzert zu besuchen. Davon mal abgesehen, hat die Veranstaltung in einer geschlossenen Halle stattgefunden, so dass man davon ausgehen muss, dass es sich lediglich um einen Akt von Schikane gegen politisch missliebige Musik gehandelt hat.

Siehe auch:
MDR 01.11.09

Quelle: Altermedia

 

02.11.2009

Bettlerdörfer – Die Folgen der EU-Osterweiterung

Als vor etwa 2 1 /2 Jahren die Grenzen nach Bulgarien und Rumänien im Rahmen der EU-Osterweiterung geöffnet wurden, warnten nationale Sozialisten bereits über die weitreichenden Folgen und einen ungebremsten Zustrom von Einwandern aus beiden Ländern.

Das dieser Zustrom wie erwartet eintreffen würde, merkte man schon kurz nach Grenzenöffnung. Nicht nur aus den oben erwähnten Ländern, sondern auch aus Polen, welche seit 2004 EU-Mitglied sind, strömten Einwanderer herein und überfluteten den Deutschen Arbeitsmarkt. Laut Gesetz ist es diesen Zuwanderern nicht erlaubt, eine Arbeit zu suchen, allerdings gibt es die Ausnahme bei der Gewerbegründung. Deshalb gründen Osteuropäische Zuwanderer, die in Deutschland für Billiglöhne arbeiten möchten, einfach ihr eigenes Gewerbe und können Handwerkstätigkeiten so auch ohne Meisterbrief anbieten. Leidtragend sind hierbei die deutschen Handwerksunternehmen, welche ein so niedriges Lohnniveau nicht mithalten können.

Ein anderer Teil der osteuropäischen Zuwanderer – vornehmlich die Frauen – gehen einem anderen Gewerbe nach: Der Prostitution. So lässt sich in manchen Städten beobachten, dass dort mittlerweile mehr als 2/3 aller Prostituierten aus Osteuropa stammen. Auch diese sind allerdings ordnungsgemäß beschäftigt: Durch die Verteilung von Gewerbescheinen betreiben die osteuropäischen Prostituierten ihre eigenen Gewerbe, weshalb sie auch ganz regulär beschäftigt sind und eine rechtliche Handhabe nicht besteht.

Neu sind aber sogenannte „Bettlerdörfer“, welche erstmals in einem Wald nahe Frankfurt gefunden wurden. Hier lebten 25 – 30 Rumänen und bulgarische Zigeuner unter widrigsten Umständen und verfügten weder über fließend Wasser, noch über Toiletten. In diesen Dörfern finden kriminelle Stadt, welche meist in umliegenden Städten Straftaten beghen. Herauszuheben sind hier Einbruchs- und Raubdelikte. So äußerte sich Ordnungsdezernent Volker Beck, zuständig für den Bereich: „Wir mussten dringend handeln. Aus hygienischen Gründe, aber auch weil sich hier kriminelle Energie bündelt.“ Von den Dorfbewohnern wurden alleine 2 mit Haftbefehl gesucht, gegen mehrere weitere laufen Ermittlungsverfahren der Polizei.

Nach der Räumung und dem anschließenden Abriss wurde nur einen Tag später ein neues Dorf gefunden, welches größer als das alte war und neben den ursprünglichen Einwohnern, welche dort wohl schon mehrere Monate hausten, auch den geräumten des ersten Tages Zuflucht bietete. Unmittelbar nach der Entdeckung wurde auch dieses Dorf geräumt, allerdings ist davon auszugehen, dass zahlreiche weitere Dörfer existieren, in denen kriminellen Banden aus Osteuropa Unterschlupf gewährleistet wird bzw. die eigenes aus diesem Grunde bestehen.

Die Bettlerdörfer sind ein Beispiel, welche Früchte die multikulturelle Politik der Demokraten erzeugt. Dagegen hilft nur ein Ende der Einwanderung und die konsequente Rückführung in Deutschland lebender Ausländer!

Quelle: widerstand.info

 

04.11.2009

Dortmund - Die Stadt scheints zu haben: 10 000 Euro für Integrationsprojekte

Bei einem städtischen Haushaltsloch von über 150 Millionen Euro wäre eigentlich anzunehmen, dass die etablierten Politiker in Dortmund versuchen, Einsparungen vorzunehmen. Die Praxis zeugt aber ehr davon, dass mit städtischen Fördergeldern auch weiter um sich geworfen wird, wenn die Richtigen davon profitieren.

So sponsort die Stadt Dortmund einen „Integrationspreis 2009“, bei dem die ersten drei Plätze mit insgesamt 10 000 Euro dotiert sind. Bewerben können sich alle Gruppierungen und Projekte, die sich in „Integrationsarbeit“ arrangieren und sich für ein „friedliches Miteinander“ einsetzen. In diesem Satz liegt allerdings ein deutlicher Widerspruch: Eine Integration führt nicht zum friedlichen Miteinander, sondern zwangsläufig zu sozialen Spannungen und ethnischen Konflikten.

In Berlin gibt es heute schon Schulen, an denen die letzten Deutschen Schüler durch systematischen Terror der ausländischen Mitschüler dazu veranlasst wurden, diese zu verlassen. Aber auch in Dortmund gibt es erste Schulklassen, in denen keine Deutschen mehr zu finden sind, wie auf der Albrecht-Brinkmann-Grundschule in der Nordstadt.

Ein weiteres Beispiel für Integration lieferten die Ausländerkrawalle 2005 in Paris, als sich kriminelle Ausländerbanden tagelange Straßenschlachten mit der Polizei lieferten und ganze Stadtteile verwüsteten. Damals empörten sich alle westlichen Medien und versuchten, die Ursachen für solche Ausschreitungen zu finden. Hierbei wurden allerdings Gründe, wie beispielsweise eine fehlende Perspektive von Jugendlichen (was zweifellos in der Bundesrepublik der Fall ist, allerdings als Grund für die Ausschreitungen sekundär ist) vorgeschoben, anstatt auf den wirklichen Hintergrund der Ausschreitungen einzugehen. Dieser liegt im multikulturellen Zusammenleben. Wer versucht, Menschen zu integrieren, entfremdet diese zwangsläufig aus ihrer eigenen Kultur und schafft eine heimatlose Masse.

Wir als nationale Sozialisten fordern ein Ende von staatlicher Förderung für sogenannte „Integrationsprojekte“. Auf der einen Seite sollten die leeren Kassen – welche das Resultat demokratischer Politik sind – alleine schon eine Mahnung sein, mit städtischen Geldern besser hauszuhalten, auf der anderen Seite lehnen wir jede Art von Integration entschieden ab: Fremde, die in der Bundesrepublik ihre Kultur behalten und ihre Traditionen pflegen, ohne diese zu vermischen oder sich der westlichen Gesellschaft anzupassen, lassen sich später wieder in ihre Heimatländer zurückführen!

Quelle: Infoportal Dortmund

 

04.11.2009

Sozialdemokratische Jugend gegen Kampf gegen Linksextremismus

Die Ankündigung der neuen schwarz-gelben Koalition, künftig den Linksextremismus stärker zu bekämpfen, sorgt bei den Adressaten für erste Beunruhigung.

Die Regierungskoalition hatte sich in den Verhandlungen darauf geeinigt, daß Mittel, die bisher ausschließlich zum Kampf gegen Rechts verwendet wurden, zukünftig auch für den Kampf gegen Linksextremismus und islamischen Terrorismus eingesetzt werden sollen. Die Bundesvorsitzende der Jungsozialisten (Jusos) – der Jugendorganisation der SPD -, Franziska Drohsel, hat diese Pläne scharf kritisiert. Der „Tageszeitung (taz)“ sagte Drohsel, eine Zusammenlegung der Mittel würde bedeuten, daß man Anti-Rechts-Programmen Geld entziehe und statt dessen gegen linke Strukturen verwende. „Ich kritisiere die Gleichmacherei. Rechtsextremismus spricht Menschen das Recht auf Leben ab. Grundlage linker Politik ist das Streben nach einem freien und selbstbestimmten Leben für alle“, sagte die Juso-Chefin.

Mit der Verwendung des linken Klischeeschemas „Linksextremismus ist gut, da er den Menschen dient – Rechts ist schlecht, da Menschen bekämpft werden“, macht Drohsel deutlich, daß sie selbst, wie auch andere SPD-Mitglieder, inzwischen tief im linksextremistischen Sumpf stecken.

So bekannte sich die Juso-Vorsitzende in dem Interview auch dazu, an einer Solidaritätsdemonstration für die linksextreme „militante Gruppe“ teilgenommen zu haben. Sie hätte es „juristisch nicht okay gefunden“, wie das Verfahren gegen die Organisation gelaufen sei. Der „militanten Gruppe“ werden mehrere Brandanschläge zur Last gelegt. Angeblich hat sie sich jedoch mittlerweile aufgelöst. Drei Mitglieder der linksextremen Organisation wurden Mitte Oktober zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die drei Männer im Sommer 2007 in der Stadt Brandenburg mehrere Brandsätze unter Fahrzeuge der Bundeswehr gelegt hatten.

Die Äußerungen der Juso-Chefin sind aber keineswegs als naiv abzutun, sondern Klientelpolitik des sozialdemokratischen Nachwuchses. Die Trennlinie zwischen Links und Linksextremismus ist bei den Jusos schon seit Jahren nicht mehr klar zu ziehen. So wird nicht nur am Rande von Demonstrationen gegen nationale Menschen mit bekennenden Linksextremisten zusammengearbeitet. Drohsel war schon 2007 – kurz nachdem sie in ihr Juso-Amt gewählt wurde – in die Kritik geraten, nachdem ihre Mitgliedschaft bei der linksextremistischen Organisation Rote Hilfe publik geworden war. Auf öffentlichen Druck hin gab sie die Mitgliedschaft damals auf.

Quelle: Deutsche Stimme

 

05.11.2009

Na wat ne Überraschung: Körting verbietet Frontbann24

Berlin: Wie der TAGESSPIEGEL heute meldet, hat Berlins Innensenator Körting (SPD) die Kameradschaft Frontbann24 verboten. Überraschend kommt das nicht, denn bereits im August durchsuchte die Polizei etliche Wohnungen von Mitgliedern der inkriminierten Gruppe, denen man eigentlich nur zum Vorwurf macht, dass sie auf Veranstaltungen einheitliche T-Shirts tragen. Wie WELT-Online meldet fanden auch heute Morgen erneut Durchsuchungen statt, die für gewöhnlich immer mit dem Verbot eines Vereins hierzulande einhergehen.

Warum die Kameradschaft verboten gehört, erklärt der TAGESSPIEGEL so:

„Die Auftritte waren gespenstisch. Schlagkräftige Kurzhaarkerle muskelten in schwarzen Hosen und schwarzen Hemden herum, auf der Brust prangte ein Reichsadler und auf dem Kragen der Schriftzug „Frontbann 24“. Doch mit dem Mummenschanz der Klischee- und Kostümnazis ist jetzt Schluss: Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat den „Frontbann 24“ am Donnerstag verboten. Das Verbot sei „vor dem Hintergrund einer entschiedenen Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen“ zu sehen und „ein wichtiger Schritt zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, sagte Körting dem Tagesspiegel. Der Senator hatte schon länger mit Polizei und Verfassungsschutz geplant, dem Treiben der am 1. Oktober 2008 in Berlin gegründeten, etwa 30-köpfigen Vereinigung ein Ende zu setzen. Die Frontbann-Figuren hatten nicht nur auf der Straße martialisch posiert, wie beispielsweise am 1. Mai vor der NPD-Zentrale in Köpenick. In einem Video beim Internetportal Youtube glorifizierte die Gruppierung die SS. Auf ihrer Homepage deklamierte ein „Ortsgruppenführer Marzahn-Hellersdorf“ am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, „Auf in den Kampf, Kameraden!!!“…“

Tja lieber Leser, merkst du beim Lesen dieser Zeilen nicht auch, wie sehr die Grundfesten der Bundesrepublik angesichts dieser Bedrohung ins Wanken geraten? Wie gut dass es in Berlin keine anderen Probleme gibt, so dass sich die Behörden voll und ganz dieser Bedrohung widmen können.

Oder gibt es sie vielleicht doch und Aktionen wie diese sollen davon lediglich ablenken?

So schrieb Altermedia bereits unmittelbar nach der letzten Hausdurchsuchungsaktion gegen den Frontbann24 am 13. August:

„Damit ist Berlin wohl wieder um einiges sicherer. Wir fassen mal zusammen. Die Polizei hat unter anderem Hemden auf denen die Zahl „24“ aufgestickt ist beschlagnahmt, außerdem EIN Messer, EIN Schlagring und Kugelschreiber und Anstecker mit Hakenkreuzen.
Wer mag angesichts solcher schwergewichtiger Vorwürfe eigentlich noch glauben wollen, dass erst gestern der Polizeigewerkschaftsboss Rainer Wendt gegenüber der BILD-Zeitung darüber geklagt hat, dass es inzwischen Stadtteile in Berlin gibt, in die sich selbst Polizeibeamte nicht mehr hineinwagen. Und just einen Tag später, lassen sich die Berliner Behörden von der Presse dafür feiern, dass sie mittels Großrazzia Kugelschreiber und Hemden beschlagnahmt haben! – Weiterer Kommentar überflüssig…“

Siehe auch:
Tagesspiegel 05.11.09

Quelle: Altermedia

 

06.11.2009

Neues aus der Haft von Sylvia Stolz

Große Überraschung für die einstige Zündel-Anwältin Sylvia Stolz kurz nach Ankunft in der Justizvollzugsanstalt Aichach. In dieser Haftanstalt wird sie ihre Reststrafe verbüßen, nachdem der Bundesgerichtshof das Meinungsdelikt-Urteil gegen die Dissidentin bestätigt hatte.
Altermedia hatte rechtzeitig auf die neue Anschrift aufmerksam gemacht, so dass Briefe von Bekannten oder Sympathisanten nicht lange auf sich warten ließen. In einem Brief an einen Vertrauten ließ sie ausrichten: „Es war schön, hier gleich Post zu bekommen“. Wer selbst schon einmal das zweifelhafte Vergnügen hatte, eine Haftstrafe zu verbüßen, wir wissen, wie aufbauend Post sein kann.

Über die Haftbedingungen in der neuen Vollzugsanstalt schreibt sie:
“Die Vorschriften sind in Bayern strenger. Ich bekomme hier weniger ausgehändigt.
Wichtig ist: Die Briefe/Kuverts dürfen nicht beklebt sein (keine Aufkleber) [also auch keine Adreß-Aufkleber!] oder etwas Beklebtes enthalten. Beklebtes wird mir nicht ausgehändigt, es wird zu meiner Habe genommen (es könnte etwas darunter verborgen sein).

Die Sendungen dürfen neben dem eigentlichen Brief/Anschreiben und Briefmarken / (Geld) nur 3 weitere Dinge enthalten”.

Hier nochmals die Adresse der JVA Aichach: -Münchener Str. 33 – 86551 Aichach

Ein Stolz-Vertrauter teilt außerdem mit: „Die Regeln und Bestimmungen werden tatsächlich enorm streng ausgeführt, und daß die Uhren in Bayern anders gehen, wird sogar von Angestellten in anderen JVA bemerkt. Auch die Internetseite der JVA bereitet den Leser mit folgendem Text darauf vor:

“Ein Buch mit sieben Siegeln
Das Gefängnis ist eine Welt für sich. Ein Ort voller ungewohnter, unbekannter Regeln. Kein leicht zugänglicher Ort und auch nicht gerade einladend. Die Mauern sind hoch und an Gerüchten fehlt es nicht. Es ist nicht immer ohne weiteres verständlich, warum die einen im Gefängnis sind und die anderen nicht. Fragen über Fragen – die man sich kaum zu stellen traut aus Furcht vor Voreingenommenheiten und Vorurteilen. Wer einen Gefangenen nicht allein lässt, bekommt es leicht mit dem Misstrauen seiner Mitmenschen zu tun. Wer sich da sein Selbstbewusstsein bewahrt, leistet viel…

Einsam bist du klein…

In vielen Fällen werden Sie merken: Ihre “Gefängnisgeschichte” macht Sie einsam. Angehörige von Gefangenen machen diese Erfahrung immer wieder. …

In jedem Fall werden Sie merken: Es ist keine Schande, von der Gefangenschaft eines Angehörigen betroffen zu sein. Es ist eine Aufgabe, die manchmal nicht zu bewältigen zu sein scheint. Aber es ist keine geringe Aufgabe, in der man auch wachsen und selbstbewusster werden kann.

Eine wahrhaft diplomatische Formulierung! .

Geldüberweisungen oder -sendungen für Sylvia Stolz werden außer einem kleinen Betrag zum Eigengeld genommen, d.h. es wird bis zur Entlassung angesammelt – und Sylvia Stolz wird es dann sicher benötigen.“

Quelle: Altermedia

 

07.11.2009

Satire: Dieudonné singt “Shoah Nanas”

Wegen seiner gesellschaftskritischen künstlerischen Darbietung mit RobertFaurisson am 26. Dezember 2008 im Pariser Theater Zenith, mußte sich im Oktober 2009 Dieudonné vor der XVII. Strafkammer von Paris (gemeinsam mit Robert Faurisson) verantworten. Er wurde schlußendlich zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt.

In seinem neuen Video-Satire-Clip nimmt Dieudonné zu dieser Verurteilung Stellung und präsentiert dazu sein neuestes Lied: “Shoah Nanas”.

 

Quelle: Altermedia

 

09.11.2009

Angies Juden-Gedenkplatte jetzt Fischfutter

Besonders dreist dieses Jahr: Eine Gedenktafel die an die Synagoge erinnert, die bis zur Reichsprogromnacht in der Langenstraße (Ecke Judenstraße) stand, wurde vor wenigen Tagen gestohlen. Diese wurde erst vor einigen Monaten von Kanzlerin Merkel gestiftet.
Die sog. Kameradschaft “Hatecrew” macht sich derweil darüber lustig und feiert sich selbst. Indirekt kann man dies auch als Bekennerschreiben deuten (Überschrift: “Diese Judentafel könnte jemand vermissen”). Eine besonders perfide Verhöhnung zum 71. Gedenktag der Progromnacht ist das Erscheinen eines Artikels am heutigen Tage (!) auf deren Seite (die ich hier natürlich nicht nennen will), mit einem Video, in dem diese Tafel in die Ostsee versenkt wird und dazu ein Lied gespielt wird in dem es “Servus machs guad” heißt.“

Indymedia vom 09.11.2009

Stralsund / Vorpommern: Das Rätsel um den Verbleib von Merkels gestifteter Juden-Gedenkplatte in der Hansestadt Stralsund ist geklärt. Offenbar haben einige Zeitgenossen das Stück Altmetall in den Strelasund vor der Insel Rügen versenkt.

Stralsund / Vorpommern: Das Rätsel um den Verbleib von Merkels gestifteter Juden-Gedenkplatte in der Hansestadt Stralsund ist geklärt. Offenbar haben einige Zeitgenossen das Stück Altmetall in den Strelasund vor der Insel Rügen versenkt.

So berichtet die örtliche Kameradschaft Hatecrew:

Und Tschüss… die letzten Bilder von der Juden-Tafel

Die Suche nach der verschollenen Juden-Tafel hat ein Ende! Auf Youtube ist inzwischen ein Video aufgetaucht, aus dem hervor geht, dass die Tafel offenbar in den unendlichen Weiten und Tiefen des Strelasunds versenkt worden ist. Wir sind darüber selbstverständlich wie immer bestürzt und betroffen.

 

Der Anne-Frank-Spruch, der die Platte zierte, „Geschehene Dinge lassen sich nicht rückgängig machen“ ist damit in diesem Fall wohl Programm. Es sei denn die Stadt gönnt sich den Luxus ein paar Taucher loszuschicken…

Siehe auch:
Hatecrew Stralsund

Quelle: Altermedia

 

09.11.2009

… wie im letzten Jahr: Heldengedenkmarsch in München verboten!

Mittelung von heldengedenken-muenchen.de:
„Am heutigen Montag hat das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München – wie bereits im letzten Jahr – unseren Heldengedenkmarsch verboten. Der Tenor der Begründung ist ebenfalls derselbe wie im letzten Jahr. Es sei eine „Billigung, Rechtfertigung, und/oder Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft“ zu befürchten. Unser Heldengedenkmarsch sei des weiteren eine „Reinszenierung des NS-Feiertags Heldengedenktag.“

 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte hingegen in seinem Urteil vom 14. November 2008 fest: „Selbst wenn die Beurteilung der Landeshauptstadt München zutreffen sollte, dass eine Heldengedenkveranstaltung entsprechend dem nationalsozialistischen Vorbild beabsichtigt sei und damit ein Verbotstatbestand vorliege, erweise sich das Versammlungsverbot jedoch als unverhältnismäßig. Zur Abwehr der durch die Versammlung drohenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung genügten vorliegend durch das Bayerische Versammlungsgesetz vorgesehene Beschränkungen.“

Es besteht von uns aus gar kein Zweifel, dass wir den Rechtsstreit gewinnen und am Samstag durch München marschieren werden.

Ein Urteil in erster Instanz wird für Mittwoch erwartet. Übrigens: Im letzten Jahr urteilte die erste Instanz gegen uns und erst in zweiter Instanz bekamen wir Recht. Umso mehr sind wir gespannt, ob in erster Instanz das eindeutige Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs missachtet wird.

Für Rückfragen stehen wir telefonisch unter 0151 / 20 10 59 29 zur Verfügung.

Quelle: Altermedia

 

09.11.2009

Ehrendienst zum Heldengedenken

Am vergangenen Wochenende machten sich mehrere Gruppen junger Deutscher auf den Weg um die völlig vernachlässigten Denkmäler zu Ehren der gefallenen Soldaten zu reinigen. Nachdem die Soldatendenkmäler und die direkte Umgebung gereinigt wurden haben die jungen Aktivisten kleine Kränze niedergelegt und Kerzen zu Ehren der gefallen Soldaten angezündet. Gerade in der heutigen Zeit ist es von großer Bedeutung die Opferbereitschaft der gefallenen Soldaten nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und derer zu gedenken.

Der deutsche Landser

Er trat hervor und kämpfte, für Volk und Vaterland,

und folgte den Befehlen, wohin man Ihn auch sandt.

Mit Tapferkeit und Ehre gelangte Er ans Ziel,

auch wenn Er bluten musste, und mancher davon fiel.

Verraten und verloren in Afrika Er stand,

verhungert und erfroren ist Er am Volga Strand.

Von Spanien bis zur Nordsee, Er kämpfte bitterlich,

im Kessel bis zum letzten, ergab Er sich auch nicht.

Für uns, das deutsche Volk und deren Kinder wir,

Er kämpfte bis zum letzten Hauch und darum wir auch hier.

Wir sollen nicht vergessen, was Er für uns getan,

ob Osten oder Westen, es gibt für uns kein Scham.

Denn sonst wär Er verblutet, für nichts: Ein bittrer Tod!

Ach lasst uns nicht vergessen, auch Ihn in schwerer Not.

Und wenn sich mancher weigert, jetzt Deutscher noch zu sein,

vergesset nicht den Landser, denn Er trat dafür ein.

 

Quelle: Info GE

 

10.11.2009

Die flotte Schalotte schimpft: Denkt auch an die Juden

s.k.
Schalotte Knobloch

Was für eine Frechheit sollte man wohl meinen: Von den wenigen Tagen im Jahr an denen die Juden ihre Macht im Staat nicht nur latent sondern ganz offensichtlich zur Schau stellen können, nahm gestern kaum jemand von ihnen Notiz. Dabei sind sie es ja eigentlich gewohnt, dass sie an Tagen wie diesen, die üblichen Betroffenheitsarien deutscher Politiker und Medien entgegennehmen, garniert mit den mahnenden Worten ranghoher Juden über ewige Schuld usw.usf.

Gestern drehte sich medial alles um den Mauerfall. Die Pflichtübung den Juden auch ein wenig Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen, hat die Presse zwar auch gestern nicht vernachlässigt, aber im wesentlichen hat die Masse des Volkes gestern ohnehin wie im ganzen Jahr nichts für dieses Volk übrig gehabt. Kein Wunder also, dass die Zentratlratschefin Schallote Knobloch da mal ein Machtwort sprechen muss.

So heißt es dazu bei der DEUTSCHEN WELLE (DW):
„Die Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, hat eine stärkere Beachtung des Jahrestages der Pogromnacht am 9. November 1938 gefordert. In diesem Jahr werde das Gedenken von der Freude über 20 Jahre Mauerfall überlagert. In Zukunft müsse ein Weg gefunden werden, um beiden Ereignissen in angemessener Form zu gedenken.“

Richtig ist aber, dass die meisten Deutschen auch in den anderen Jahren, nämlich dann wenn der Mauerfall weniger eine Rolle spielt, trotzdem kein Interesse daran haben einen Gedanken an die so genannte Reichskristallnacht zu verschwenden. Es mag möglicherweise eine gewisse Betriebsblindheit im Zentralrat herrschen, der die flotte Schallote glauben lässt, dass die veröffentlichte Meinung über die Juden auch die tatsächlich öffentliche Meinung sei, aber sie sollte sich schon mal die Frage stellen, warum es immer nur die selben Backpfeifengesichter sind die sich an solchen Tagen wohlwollend über ihr Volk äußern.

So war es nämlich gestern – wen wollte es überraschen – laut DW, Bundespräsident Horst Köhler, der in vorauseilendem gehorsam mitteilen ließ:

„Bundespräsident Horst Köhler betonte, beide geschichtliche Ereignisse seien miteinander verbunden. 1938 sei aus der Diskriminierung der Juden eine systematische Verfolgung bis hin zum Massenmord geworden. Die Teilung Deutschlands habe 1989 auch deshalb überwunden werden können, weil die Deutschen die nötigen Lehren aus ihrer jüngeren Geschichte gezogen hätten. Darum habe die Welt Deutschland 1989 vertraut.“

Köhler ist im Übrigen auch der Mann, der es anlässlich des 60. Jahrestag der Kapitulation Deutschlands, fertig gebracht hat, sich als deutscher Bundespräsident bei der Welt dafür zu bedanken, dass sie Deutschland besiegt haben.

Siehe auch:
Deutsche Welle 09.11.09

Quelle: Altermedia

 

10.11.2009

Die Justiz, die Hure antideutscher Politik: Freispruch für Ausländer nach Vergewaltigung und anschließendem Selbstmord

Es sind Fälle wie diese, die klar machen, dass die Justiz in diesem Lande lediglich die Hure antideutscher Politik ist: In Lübeck wurden zwei Ausländer ghanaischer Herkunft freigesprochen, die eine Studentin vergewaltigt hatten. Die 22-jährige nahm sich nach der Tat das Leben.

Die Jugendkammer des Landgerichtes Lübeck sprach die beien Männer, Collins Y. und Isaac B. vom Tatvorwurf frei, im Dezember 2007 eine Studentin vergewaltigt zu haben. Die junge Frau hatte sich kurze Zeit später selbst umgebracht. Collins Y. wurde lediglich wegen Drogenbesitzes verurteilt, weil er die junge Frau damit gefügig machte. Die Tatsache, dass Isaac B. wegen Vergewaltigung einer 17-jährigen verurteilt wurde, kümmerte die Richter wenig – und, oh Wunder, trotz dieser Strafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten (böseböse) wurde er auf freien Fuß gesetzt, weil er bereits elf Monate in U-Haft gesessen hatte; der Rest der Strafe wurde ihm erlassen. Wir empfehlen jedem, sich hier den ganzen erschütternden Artikel der LÜBECKER NACHRICHTEN zum Urteil durchzulesen. Es lohnt sich, damit auch dem Letzten klar wird, dass der Gegner nicht nur in den Parlamenten sitzt, sondern sich auch in Roben kleidet…

Quelle: GESAMTRECHTS.NET

11.11.2009

Wer am Lautesten schreit…

…der hat ein sehr egoistisches Interesse. So nun einige Professoren der “Extremismusforschung”. Die neue Bundesregierung will nämlich deren Fördergelder “gegen rechts” kürzen bzw. verteilen. Doch gegen Links oder gar gegen Islamismus darf man ja nicht sein.

claudiaroth
Claudia Roth (Bündnis ´90/Die Grünen)

Sonst ist man schnell ein “Kalter Krieger” oder “ignorant”.

Logisch, schließlich ist “rechts” ganz pöhse und die Erde eine Scheibe. Schwarz-Gelb hatte sich auf die Fortführung der vom Bund geförderten Propaganda “gegen Rechts” als “Extremismusbekämpfungsprogramme” geeinigt, “unter Berücksichtigung der Bekämpfung linksextremistischer und islamistischer Bestrebungen”. Zudem soll ein Jahresbericht der Bundesregierung “zur Aufarbeitung der SED-Diktatur” entstehen. Zwar ist keinem klar, was das bringen s0ll (es steht wohl ein zweiter Schuldkult bevor), doch die Professoren vermuten, dass Projekte gegen “Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus” in Gefahr wären, weil Geld und Personal umgeleitet wird. Bisher stehen bekanntlich weit über 20 Millionen Euro für die beiden Bundesprogramme gegen Rechts, rund eine Million für das Bündnis für Demokratie und Toleranz und einige Hunderttausend in einem Fonds für so genannte “Opfer rechtsextremistischer Übergriffe” (wie etwa Hakenkreuz-Rebecca oder Pinocchio Mannichl) zur Verfügung.

Wir können indes die Professorenschaft beruhigen: Die Arbeitsplätze bleiben sicher. Zum einen, weil schwarz-gelb schlichtweg auch von linken Maulhelden durchwühlt ist, zum anderen weil es jeden Tag mehr Anlässe für eine “rechte Gesinnung” gibt. Oder wird die Zahl der kriminellen, arbeitslosen, sozialschmarotzenden und unnützen Ausländerhorden plötzlich niedriger?

Quelle: GESAMTRECHTS.NET

 

12.11.2009

Berlin: Vortragsveranstaltung 09.11.09

Am 09.11.09 fand in Berlin-Prenzlauer Berg eine Vortragsveranstaltung zum
Thema “Berliner Kampfzeit” statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung mit dem gemeinsamen Singen des Liedes “Wir tragen das Vaterland, in unserem Herzen”. Sofort danach begann der Referent mit seinem Vortrag, der sich an original Unterlagen der NSDAP von 1937 hielt.

Er begann mit einem Zitat von Joseph Goebbels: “Der Kampf um die Straße wird nicht in München oder anderswo entschieden sondern in Berlin”. Diese Aussage unterstützt die Tatsache das in Berlin die meisten Nationalsozialisten im Kampf ihr Leben lassen mussten, nämlich 47 an der Zahl. Bereits ende 1922 gab es erste Bestrebungen SA Ortsgruppen in Berlin zu gründen, diese ereilte allerdings bald das Verbot der NSDAP und damit der SA. Als Ersatz gründeten einige Nationalsozialisten, unter ihnen auch Albert Leo Schlageter, als Ersatz zur NSDAP die Großdeutsche Arbeiter Partei. Diese wurde allerdings bald ebenfalls verboten.

Nach der Auflösung des NSDAP-Verbots gründete Erich Tim die SA in Berlin neu.
Anfangs hatte diese nur sehr wenig Erfolg, was sich besonders bei Wahlen wieder-
spiegelte. Doch als Adolf Hitler am 01.11.26 Josef Goebbels als GAU-Führer von Berlin einsetzte, begann dieser sofort mit großen Saalveranstaltungen in Wedding und Spandau die Reichshauptstadt aufzurütteln. Dabei kam es zu schweren Zusammenstößen mit den Bolschewisten, aus der die SA-Männer trotz hoher Verluste siegreich hervorgingen.

Nachdem ein besoffener, bolschewistischer Provokateur aus einer Veranstaltung von Goebbels unsanft entfernt wurde, kam das nächste Verbot der NSDAP für Berlin.
Daraufhin wurde die nationalsozialistische Zeitung “Der Angriff” gegründet. Am 31.03.28 wurde das Verbot wieder aufgehoben. Sofort darauf stellten sich die ersten Wahlerfolge der Partei ein, so dass sie dritte Kraft hinter der SPD und der KPD
wurde. Ihre Stellung konnte die NSDAP durch ihre erfolgreiche Propagandaarbeit, für die sich ihre Mitglieder aufopferten, festigen. Mit Gründung der Betriebszellen Organisation (NSBO) durch Joseph Engel, konnte die SA außerdem zahlreiche Arbeiter, die vorher Rot waren, ins nationale Lager führen. So konnte am 01.10.28 der Gau Berlin/Brandenburg geteilt werden, der Gau Berlin ließ sich nochmals in zehn Bereiche unterteilen. Mit den Erfolgen der Bewegung verstärkte sich allerdings auch der Terror der Marxisten. Wie heute standen die Behörden fast immer auf Seiten der Roten Mörder, so das zahlreiche Rote Mordtaten unaufgeklärt blieben. Behördliche Schikanen nahmen ebenfalls zu, so wurde der SA ihre Uniform verboten, dies alles half aber nichts gegen die immer weiter wachsende Bewegung.

Am 22.01.33, kurz vor der Machtübernahme, marschierte die SA ins olschewistische Herz, der rot verschrienen Stadt Berlin. Am Bülowplatz, wo das Hauptquartier des rotenGeschmeiß (KPD) stand, zogen tausende Nationalsozialisten vorbei. Bereits acht Tage Später bekam der Führer vom deutschen Volk den Auftrag zur Macht. Am selben Abend zogen Zehntausende, politische Soldaten im Fackelschein durch das
Wahrzeichen Berlins, den Brandenburger Tor. Der Rote Terror war allerdings noch lange nicht gebannt, noch in derselben Nacht wurde der Sturmführer Hans Maikowski von dem Kommunisten und späteren Stasi Chef Erich Mielke erschossen.
Im zweiten Teil des Vortrags wurde noch jeweils kurz auf die damalige Rolle der HJ, der SS und der NS Frauenschaft damals eingegangen. Auch sie leisteten ihren Blutzoll für die Bewegung, so starb z. B. am 24. Januar 1932 der erst 15Jährige Herbert Norkus an den Folgen einer Stichverletzung, die er sich bei einem Überfall von Kommunisten zuzog.

Neben den ganzen Feierlichkeiten zur 20 jährigen Teilwiedervereinigung sollte nicht vergessen werden, dass am 09.11.1923 sechzehn Nationalsozialisten im Kampf um Deutschlands Freiheit fielen.

Es gibt keinen anderen Dank als zu geloben, dass wir für Deutschland weiterkämpfen wollen, für das ihr gestorben seid.

Quelle: Nationaler Widerstand Berlin

 

13.11.2009

NPD-Fraktion Sachsen zu Sexualstraftätern – Antrag im Landtag abgewiesen! (ergänzt)

 [Die sächsiche NPD-Fraktion wirft den etablierten Partei Versagen auf ganzer Linie im Umgang mi Sexualdelinquenten vor. Selbst Polen sei in dieser Sache viel weiter und ein absolutes Vorbild. Hier die Stellungnahme:]

NPD-Fraktion: “Etablierte Parteien wollen ‘Würde und körperliche Unversehrtheit’ von Sexualverbrechern schützen”. Erregte Debatte im Landtag über NPD-Antrag zur chemischen Kastration von Kinderschändern.

Im Sächsischen Landtag forderte heute die NPD in ihrem Antrag “Härtere Maßnahmen gegen Sexualstraftäter – Chemische Kastration einführen” die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für die Einführung der chemischen Kastration bei Tätern besonders schwerer Sexualdelikte einzusetzen. Die NPD-Fraktion griff dabei eine aktuelle Initiative aus Polen auf, die dort auf breite Unterstützung im Parlament stieß. Ähnliche Vorhaben sind auch in Spanien, Frankreich, Österreich und Italien angedacht oder standen bereits auf der Tagesordnung der jeweiligen nationalen Parlamente. Die zweifellos harte Maßnahme soll dem Schutz der Allgemeinheit, vor allem der Kinder und Frauen dienen.

Es komme sicher nicht oft vor, so der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel, daß man in Polen einen Schritt weiter sei als in Deutschland, um so mehr verdiene der mit nur einer Gegenstimme angenommene Beschluß des polnischen Senats Beachtung, mit dem eine härte Bestrafung von Sexualverbrechern eingeführt wird. So ist in Polen nicht nur die zwangsweise Kastrierung von Tätern vorgesehen, die Minderjährige unter 15 Jahren vergewaltigt oder Inzest mit Kindern begangen haben, sondern auch ein höheres Strafmaß von jetzt bis zu 15 Jahren Haft für Vergewaltiger.

Holger Apfel faßte zusammen: “Während in der BRD vor allem der Kampf gegen Andersdenkende geführt wird, hat sich Polen eines der größten Probleme der Gegenwart angenommen. Unser Nachbarland macht Ihnen, meine Damen und Herren Kämpfer gegen Rechts, eindrucksvoll vor, wie entschlossenes Handeln aussieht.”

Der NPD-Fraktionsvorsitzende verwies darauf, daß gerade Sachsen durch die Fälle Stephanie in Dresden, Mitja und Michelle in Leipzig und Corinna in Eilenburg, innerhalb weniger Jahre besonders gefordert sei und rief dazu auf, den Fraktionszwang zu verlassen und mit der NPD das wertvollste Gut zu schützen, das jedem Volk anvertraut ist – seine Kinder.

SPD-Rednerin Sabine Friedel brachte es fertig, im Zusammenhang mit Sexualverbrechern darauf hinzuweisen, daß das Grundgesetz vorschreibe, die Würde und Unversehrtheit von jedem zu schützen. Ähnlich argumentierte die FDP-Abgeordnete Anja Jonas, die allen Ernstes einen Zusammenhang mit Euthanasie-Maßnahmen im sogenannten “Dritten Reich” herstellte.

Der zweite NPD-Redner Jürgen Gansel bezeichnete es am Anfang seines Beitrags als bemerkenswert, daß die Mitglieder des polnischen Parlaments mit der “Nazi-Keule” konfrontiert werden und ging anschließend auf die ganz anders geführte Diskussion im Nachbarland ein: “Auf die wenigen Stimmen von Bedenkenträgern, die sich in bundesdeutscher Manier um Täterverständnis bemühen, reagierte Ministerpräsident Donald Tusk mit der Aussage: ‚Derartige Kriminelle können nicht als Menschen bezeichnet.’

Eine markige Aussage aus dem Mund des liberalen polnischen Regierungschefs, eine Aussage, die wahrscheinlich zu neuen Forderungen nach einem NPD-Verbot führen würde, spräche Holger Apfel Kinderschändern das Menschsein ab.”

Erwartungsgemäß wollte die Mehrheit des Landtages keine Verschärfung des Strafrechts gegen Kinderschänder und lehnte unter wüsten Beschimpfungen den NPD-Antrag ab.

Quelle: GESAMTRECHTS.NET

 

14.11.2009

Der Bürger stört: Nur noch alle 5 Jahre Bundestagswahl?

FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will den Bürger noch stärker von der Demokratie ausschließen und sich noch weiter abschotten. Während in den USA alle 2 Jahre das ganze Repräsentantenhaus gewählt wird oder die Schweiz ständig Referenden hat, stört hierzulande der Bürger nur.

Dass wir in Wahrheit eine Parteien- und Linksmediendiktatur sind, ist schon lange nicht nur Gegenstand von “Verschwörungstheorien”, sondern Realität. Alle 5 Jahre darf der Bürger sein Kommunalparlament wählen, alle 5 Jahre (außer in Hamburg und Bremen, dort sind es 4 Jahre) sein Landesparlament, alle 5 Jahre darf er seine Eurokraten bestimmen und immerhin alle 4 Jahre den Bundestag. Ein “Dauerwahlkampf” herrsche in der BRD, ständig werde irgendwo gewählt. Die Regierung könne daher gar nicht richtig durchregieren, schließlich müsse sie immer auf den Wähler achten. Sind aber Wahlen wirklich ein Problem? Sicher nicht, wenn man gute Politik machen würde. Wer nahe am Volk ist, der wird sicher nicht abgestraft. Genau da aber liegt das Problem der etablierten Parteien. Sie alle sind nur noch nahe an Ausländer-Lobbyisten, Gutmenschen und der Großindustrie dran. Nicht aber an uns Deutschen, dem Mittelstand und den kleinen Leuten. 

Von dem her, ist es nur logisch, dass auch in Deutschland nun über eine längere Legislaturperiode diskutiert wird. 5 statt 4 Jahre Bundestag. Bedeutet mehr Diäten, weniger Bürgereinfluss und vor allem ein noch ungestörteres Mauscheln hinter verschlossenen Türen. Derweil zeigen viele andere Länder, dass der Gegenteil zu mehr Stabilität führt. Etwa die Schweiz. Hier wird fast monatlich über irgendetwas abgestimmt. Kommunal, Kantonsbezogen und Landesweit. Ist das Land deshalb unregierbar? Sicher nicht.

Auch der “große Bruder” (nach Meinung von u.a. Kanzlerin Angela Merkel) USA ist keineswegs wahlgenügsam. Hier wird alle 4 Jahre der Präsident gewählt und alle 2 Jahre das gesamte Repräsentantenhaus (1. Kammer der Legislative) und ebenfalls alle 2 Jahre 1/3 des Senats (2. Kammer). Zusätzlich werden alle 4 Jahre Gouverneure und gar Stellvertretende Gouverneure und Generalstaatsanwälte gewählt. Und vieles mehr. Auch Volksabstimmungen sind an der Tagesordnung.

Es macht also schlichtweg keinen Sinn, warum eine längere Legislaturperiode sinnvoll sein soll. Vielmehr stört der Bürger in der BRD-Demokratie immer mehr. Daher soll seine kleine Macht noch weiter beschnitten werden. Dumm nur, dass er sich dies bisher immer gefallen ließ.

Quelle: GESAMTRECHTS.NET

 

15.11.2009

NPD: Abschied von einem „wahren Anwalt des Volkes“

j.r.

Wunsiedel / Franken: In Wunsiedel führten gestern NPD und Freie Nationalisten einen Gedenkmarsch für den am 29. Oktober unerwartet verstorbenen NPD-Vize und Rechtsanwalt Jürgen Rieger durch. Offiziellen Medienangaben zufolge nahmen rund 850 Nationalisten an dieser Veranstaltung teil. Die Veranstalter selber sprechen von etwa 1000 Teilnehmern. Zunächst hatte man in den Medien deutlich niedrigere Zahlen kolportiert. Der Anteil der linken Gegendemonstranten in Wunsiedel lag deutlich unter dem der politischen Konkurrenz.

An dieser Stelle ein erster Vorbericht der NPD-Presseabteilung über den Verlauf der Gedenkveranstaltung:

Rund 1000 Teilnehmer nahmen am gestrigen Samstag im oberfränkischen Wunsiedel im Rahmen einer bewegenden Trauerfeier Abschied von Jürgen Rieger. Der Rechtsanwalt und Stellvertretende NPD-Parteivorsitzende war am 29. Oktober im Alter von 63 Jahren in Berlin verstorben und hatte in der oberfränkischen Kleinstadt im Zusammenhang mit dem Rudolf-Heß-Gedenken früherer Jahre immer wieder juristische Erfolge gegen Behördenwillkür und Meinungszensur erstritten.

Zahlreiche Weggefährten, unter ihnen neben NPD-Parteichef Udo Voigt und Mitgliedern des Parteivorstandes auch parteiunabhängige Persönlichkeiten wie die Publizisten Dr. Pierre Krebs und Wolfgang Juchem, würdigten den Verstorbenen als überragenden Streiter für Deutschland, als „wahren Anwalt des Volkes“ (W. Nahrath) und unerschrockenen Kämpfer für die Überlebensinteressen des deutschen Volkes. Rieger selbst kam – auf Anregung des Liedermachers Frank Rennicke – in einer kurzen Einspielung aus einem Vortrag posthum zu Wort.

Für eine würdige Gestaltung der Totenleite sorgte Peter Naumann, der auch die Musikauswahl während des rund einstündigen Trauerzuges durch Wunsiedel besorgte.

Die außerordentlich disziplinierte und von großem Ernst getragene Veranstaltung endete um 18.00 Uhr mit dem Absingen des Liedes vom „guten Kameraden“ und der Nationalhymne in allen drei Strophen.

- Ausführlicher Bericht folgt –

Berlin, 14.11.2009

NPD-Pressestelle

Quelle: NPD 15.11.09

 

16.11.2009

Prozeßbeginn gegen Macher von European Brotherhood Radio in Berlin

Berlin: Vor der Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichtes beginnt heute der Prozeß gegen sieben Verdächtige, denen vorgeworfen wird, das Internetradio European Brotherhood Radio betrieben zu haben. Ihnen wird Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Tatsächlich bediente das besagte Radio jedes von der veröffentlichten Meinung benötigte „Nazi-Klischee“, von Hakenkreuzen bis hin zur sogenannten „Holocaust“-Leugnung. Darüber hinaus legte man Links zu Internetseiten mit Anleitungen zur Sprengstoffherstellung.
Dies erstaunt freilich umso weniger, nach dem herauskam, daß die Moderatorin Sandra Franke für den niedersächsischen Verfassungsschutz arbeitete. Es ist daher nicht ausgeschlossen, daß dem European Radio Brotherhood in der nationalen Medienlandschaft nichts weiter zukam, als die Rolle eines Agent provocateur.

Der jetzige Prozeß dient unseres Erachtens lediglich dazu, rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, um auch gegen die Betreiber wirklicher politischer Netzseiten im Rahmen der Bildung einer angeblich kriminellen Vereinigung vorgehen zu können. Es sollte uns daher nicht erstaunen, wenn die Angeklagten einen „Kompromiß“ mit der Staatsanwaltschaft schließen, der sie mit einer relativ milden Strafe davon kommen läßt, dieser aber rechtliche Handhaben liefert, um in gleicher Weise gegen andere Netzbetreiber vorgehen zu können.

Der seit 2006 bestehende Sender war von der Polizei bereits am 9. März dieses Jahres ausgehoben worden.

Siehe auch:
Heise.de 15.11.09

Quelle: Altermedia

 

17.11.2009

BVerfG, § 130 StGB und der Beweis: Gewaltenteilung? Fehlanzeige!

Zwei Wochen nach dem Tode Jürgen Riegers hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dessen Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot des Rudolf-Heß-Gedenkmarsches in Wunsiedel zurückgewiesen und damit eine folgenschwere Entscheidung getroffen, die sich auch auf künftige Versammlungen des Widerstands auswirken wird.

Der am 1. April 2005 in Kraft getretene Absatz IV des § 130 StGB bedroht das Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen der „nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Das Verbot des Gedenkmarsches für Rudolf Heß im fränkischen Wunsiedel wurde seither auf die Begründung gestützt, das Thema der Veranstaltung und die zu erwartenden Aussagen würden gegen diesen neu geschaffenen Absatz verstoßen und damit ein Versammlungsverbot nach § 15 Abs. I VersammlG rechtfertigen.

Um einmal erahnen zu können, wie die politische Rechtsprechung in der Bundesrepublik funktioniert, sei der weitere Verlauf kurz dargelegt:

Jürger Rieger wandte sich am 6. August 2008 an das BVerfG, weil er durch die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Wunsiedel-Verbot seine Grundrechte aus Art. 5 Abs. I (Meinungsfreiheit), Art. 3 Abs. I, III (Gleichheitsgrundrecht), Art. 4 Abs. I (Bekenntnisfreiheit), Art. 8 Abs. I (Versammlungsfreiheit), sowie das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. II GG verletzt sah.

Die in Art. 5 Abs. I GG garantierte Meinungsfreiheit ist nicht schrankenlos – das weiß jeder, denn dass es Strafgesetze zB gegen Beleidigung oder üble Nachrede gibt, ist allgemein bekannt und war für funktionierende Gemeinschaften schon wichtig, bevor es überhaupt „Grundrechte“ gab. Voraussetzung für solche Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken, ist jedoch, dass sie allgemein sind, also zB nicht eine einzelne Meinung verbieten. § 130 StGB schützt hingegen nur die „Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft“, nicht aber zB Opfer des Kommunismus oder verfolgte und ausgerottete Indianer in Nordamerika. Verstöße gegen Art. 3 und Art. 5 GG lägen damit unstreitig vor, ginge es nicht um ein Thema, bei welchem keine dogmatisch überzeugende, sondern eine politische Rechtsprechung von den Herrschenden gewollt zu sein scheint.

Wir erinnern uns: Ein unzählige Male besungenes heiliges Prinzip der Demokraten ist die „Gewaltenteilung“. Wie es um die Trennung von Regierung und Rechtsprechung jedoch auf höchster Ebene bestellt ist, wird am Beispiel der aktuellen Entscheidung des BVerfG deutlich: Vor dieser Entscheidung gab es dazu eine „Stellungnahme der Bundesregierung“, die vom BVerfG auch in den Entscheidungsgründen zitiert wird:

„Die Bundesregierung führt zur Verfassungsbeschwerde im Wesentlichen Folgendes aus:
§ 130 Abs. 4 StGB sei mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbar. Es sei bereits zweifelhaft, ob die von § 130 Abs. 4 StGB sanktionierten Handlungen überhaupt vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst seien. Rechtsextremistische Versammlungen, in deren Rahmen die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft im Sinne von § 130 Abs. 4 StGB gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt werde, entfalteten, indem sie die Existenzberechtigung von ganzen Bevölkerungsgruppen verneinten, eine außerargumentative Druckwirkung. Jedenfalls sei § 130 Abs. 4 StGB ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG, da er nicht eine Meinung als solche verbiete, sondern dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter diene. [...] Auch dem Schutz des öffentlichen Friedens komme vorliegend gegenüber der Meinungsfreiheit Vorrang zu. Meinungsäußerungen im Sinne von § 130 Abs. 4 StGB gefährdeten die Freiheit des öffentlichen Diskurses, indem sie ihrerseits eine einschüchternde Wirkung entfalteten, weil sie sich zumindest implizit immer auch gegen die Existenzberechtigung von anderen Menschen oder ganzen Bevölkerungsgruppen richteten, so dass sie neben der offenen Meinungskundgabe die Botschaft einer latenten Gewaltbereitschaft und Bedrohung dieser Gruppen transportierten. Der öffentliche Friede schütze die geistige Auseinandersetzung vor illegitimen, „ungeistigen“ Einschüchterungs- und Bedrohungshandlungen. In diesem Zusammenhang könne nicht davon abstrahiert werden, dass es bereits eine Vielzahl von Brandanschlägen und gewaltsamen Übergriffen gegen Ausländer mit tödlichem Ausgang gegeben habe. [...] § 130 Abs. 4 StGB richte sich gegen diese „Vergiftung“ des politischen und gesellschaftlichen Klimas. Ziel sei es, das Entstehen eines Meinungsklimas zu verhindern, in dem – auch zur Erlangung politischer Macht – bestimmte Menschen und Bevölkerungsgruppen zunächst ausgegrenzt und letztlich physischer Gewalt ausgesetzt würden. Selbst wenn man § 130 Abs. 4 StGB nicht als „allgemeines Gesetz“ qualifiziere, sei die Vorschrift durch das Recht der persönlichen Ehre gemäß Art. 5 Abs. 2 Alternative 3 GG gerechtfertigt. [...] Der Einwand, dieses könne nur einzelne identifizierbare Personen schützen, nicht aber alle Opfer des Nationalsozialismus insgesamt, gehe fehl. Ein solch enges Verständnis des postmortalen Persönlichkeitsrechts möge vielleicht unter „normalen“ Umständen angebracht sein; in Bezug auf die Opfer von nationalsozialistischen Verbrechen sei dies jedenfalls berechtigterweise nicht der Fall. [...] Gegen die Verhältnismäßigkeit der Norm spreche auch nicht, dass bei Meinungsbeiträgen, die dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage dienten, die Vermutung für die Zulässigkeit freier Rede gelte. Denn eine Äußerung, die unter § 130 Abs. 4 StGB falle, sei von vornherein kein Beitrag, der dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage diene. [...] Wenn es zulässig sei, die Versammlungsfreiheit aufgrund einer Gefährdung der „öffentlichen Ordnung“ – zumindest durch Auflagen – zu beschränken und hierfür bereits dieser „unbestimmteste aller Rechtsbegriffe“ als den Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG Rechnung tragend anerkannt sei, dann müsse dies erst recht im insoweit wesentlich engeren Rahmen von § 130 Abs. 4 StGB gelten. So habe der Gesetzgeber durch die ausdrückliche gesetzliche Normierung und Konkretisierung dieser Rechtsprechung zur „öffentlichen Ordnung“ gerade ein Mehr an demokratischer Legitimation und Bestimmtheit geschaffen als dies bisher für Verbote auf dieser Grundlage der Fall gewesen sei. [...]“

Dieser Stellungnahme ist ansich nichts hinzuzufügen – sie offenbart schlicht die Meinung der Regierung. Die Regierung ist die höchste Stelle der Verwaltung des Staates. Diese „Verwaltung des Staates“ hat letztlich das Versammlungsverbot zu verantworten, gegen welches sich Jürgen Rieger wandte. Unter den Maximen der Gewaltenteilung wäre es nunmehr selbstverständlich, dass Organe der Rechtsprechung die widerstreitenden Auffassungen mit der Rechtslage abgleichen und derjenigen Position Recht zusprechen, die mit dieser Rechtslage im Einklang steht.

Hier erkennt das BVerfG zutreffend, dass § 130 Abs. IV StGB kein allgemeines Gesetz ist. Ebenso weiß es, dass auch die Behauptung der Regierung nicht trägt, Art. 5 Abs. II GG würde aus Gründen des Opfer-Ehrschutzes den Bestand des § 130 IV StGB rechtfertigen. Folgerichtig müsste das BVerfG § 130 Abs. IV StGB für verfassungswidrig und damit für nichtig erklären. Damit wäre § 15 Abs. I VersammlG die Grundlage entzogen und das von Jürgen Rieger angegriffene Versammlungsverbot nicht mehr zu begründen. Doch wie entscheidet das BVerfG stattdessen?

"Der Eingriff in die Meinungsfreiheit ist gerechtfertigt. § 130 Abs. 4 StGB ist eine gesetzliche Grundlage, die in verfassungsrechtlich zulässiger Weise einen Eingriff in die Meinungsfreiheit rechtfertigen kann. Zwar handelt es sich bei der Strafnorm nicht um ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG. Als Sonderrecht kann sie auch nicht auf das Recht der persönlichen Ehre gemäß Art. 5 Abs. 2 Alternative 3 GG gestützt werden. In Bezug auf das nationalsozialistische Regime in den Jahren zwischen 1933 und 1945 erlaubt Art. 5 Abs. 1 und 2 GG jedoch auch Eingriffe durch Vorschriften, die nicht den Anforderungen an ein allgemeines Gesetz entsprechen. Angesichts des einzigartigen Unrechts und des Schreckens, die diese Herrschaft unter deutscher Verantwortung über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der für die Identität der Bundesrepublik Deutschland prägenden Bedeutung dieser Vergangenheit, können Äußerungen, die dies gutheißen, Wirkungen entfalten, denen nicht allein in verallgemeinerbaren Kategorien Rechnung getragen werden kann."

Die unterzeichnenden Richter hätten kein Jurastudium benötigt, sondern auch einfach die „Stellungnahme der Bundesregierung“ abschreiben können – an dogmatischer Überzeugungskraft gewinnt ihr Beschluss auch durch den verzweifelten Versuch nicht, die politische Entscheidung wenigstens umzuformulieren, die feststand, lange, bevor das BVerfG sich überhaupt zu einer Einlassung in der Sache hinreißen ließ.

Die Farce, zu welcher das so lange von Jürgen Rieger angestrebte Hauptsacheverfahren vor dem BVerfG nun wurde, spottet damit jeder Beschreibung. Während sich die Verfasser der „Stellungnahme der Bundesregierung“ wenigstens Mühe gaben, ihr Ansinnen in den Rahmen des geltenden Rechts hinein zu interpretieren, wies das BVerfG die Verfassungsbeschwerde dreist mit dem Hinweis zurück, das beanstandete Gesetz sei zwar verfassungswidrig, weil es Sonderrecht darstelle, aber gegen die in Rede stehende Personengruppe sei Sonderrecht „ausnahmsweise zulässig“. Was würde der juristische Laie zu dieser Konstellation sagen: A schneidet B vorsätzlich einen Arm ab, gibt bei Gericht die Stellungnahme ab, dass er den B nicht leiden könne und seine Tat deshalb ausnahmsweise keine strafbare Körperverletzung sei. Das Gericht sagt, dass zwar eine Körperverletzung vorliege, diese sei aber hier ausnahmsweise gerechtfertigt, weil man den B ebenfalls nicht leiden könne…

Die Heuchelei der Demokraten wird an diesem Beispiel umso klarer, wenn man sich daran erinnert, wie Kanzerlin Merkel unlängst wieder „Meinungsfreiheit“ für „Regimegegner“ in China einforderte – als Kanzlerin der Regierung, die eine so meinungsfreiheitliche Stellungnahme zum Thema § 130 IV StGB abgegeben hat!

offizielle Quelle für alle, die es nicht glauben:
Originaltext der Entscheidund

 

18.11.2009

Sachsen: Heldengedenken in Wurzen

Vom stillen Gedenken – zum Politikum – Erst die Heuchler, dann die Aufrechten

So oder so ähnlich, könnte man die Vorkommnisse in Wurzen am Volkstrauertag betiteln. Nachdem in den letzten Jahren die nationale Gedenkveranstaltung immer größer wurde, während sich bei dem jährlichen städtischen „Kranzabwurfritual“ maximal 10 „Bürger“ einfanden, wollten die „Demokraten“ in diesem Jahr „Präsenz zeigen um nicht mehrheitlich Extremisten das Feld zu überlassen“. Es ist zwar sehr traurig, dass man aus diesem Gedenktag eine Art Wettbewerb veranstaltet, so ist es aber doch den jährlichen Gedenkveranstaltungen der volkstreuen Kräfte zu verdanken, dass im diesem Jahr erstmals eine Veranstaltung im größeren Rahmen durch die Stadt Wurzen organisiert wurde.

Auf dieser kam es zu großer Unruhe als sich ca. 10 Mitglieder des NPD-Kreisverband Leipziger Land „erdreisteten“ an dieser öffentlichen Veranstaltung auf dem „alten Friedhof“ am Kriegerdenkmal teilzunehmen um dort einen Kranz niederzulegen. Daraufhin zeigten die Gutmenschen von Stadt, Kirche und Standortinitiative ihr wahres Verständnis von Demokratie und verwiesen die nationalen Bürger des Zeltes, wo Filmausschnitte aus „Im Westen nichts Neues“ gezeigt werden sollten.

Nachdem diese Veranstaltung beendet war, sollte 18.00Uhr, genau am gleichem Ort , die angemeldete Kundgebung der JN-Sachsen und regionaler freier Kräfte stattfinden.
Schon während des gesamten Tages war enormes Polizeiaufgebot (selbst Wasserwerfer und Räumpanzer standen bereit, ein Hubschrauber zog seine Kreise) im gesamten Stadtgebiet von Wurzen zu verzeichnen. Was auf der einen Seite Aufmerksamkeit für die Kundgebung und den Anlass schuf aber auf der anderen Seite den Eindruck vermittelte; es wäre der Notstand ausgebrochen. Wie man diesen völlig überzogenen und unangemessenen Aufwand vor dem Steuerzahler rechtfertigen will, ist sehr fraglich.

Zwischen 200 und 240 Menschen, größtenteils aus Wurzen, dem Altkreis Muldental, Leipzig und aus Nordsachen wollten gemeinsam unter dem Motto:
„Gegen Krieg und Vertreibung – zum Gedenken an die Opfer der Weltkriege“
würdevoll erinnern.

Das trotz aller Widrigkeiten über 200 Teilnehmer zu verzeichnen waren, zeugt von der neuen Qualität der Zusammenarbeit und dem großen Mobilisierungspotenial zwischen dem Leipziger Land und Nordsachsen. Das die Zeichen der Zeit in der Region erkannt wurden, spiegelte sich auch in den drei Redebeiträgen; gehalten von einem Vertreter vom Freien Netz Nordsachsen, der JN-Sachsen und eines Kameraden des Freien Netz Muldental. Diese konzentrierten sich in ihren Worten vor allem auf die Gegenwart und die Zukunft, ohne dabei die Opfer der Kriegsgeneration und ihr Leiden und Sterben zu vergessen. Aktuelle Probleme wurden angesprochen und auf die dringende Notwendigkeit der stärkeren Vernetzung der nationalen Kräfte hingewiesen. Das es dabei zu kleineren akustischen Störungsversuchen seitens einiger stadtbekannter Verwirrter kam, tat der feierlichen und würdevollen Veranstaltung keinen Abbruch. Zum Abschluss trat jeder Teilnehmer einzeln an die Statue des gefallenen Soldaten und erwies den tapferen Frontkämpfern tiefe Dankbarkeit und die verdiente Ehre.

Und wenn der OB von Wurzen, Jörg Röglin, bei der Veranstaltung am Nachmittag, welche ca. 60 Besucher hatte, von einer Teilnehmerzahl von „600 Wurzener, die Gesicht zeigen und diesem Spuk ein Ende machen“ im nächsten Jahr träumt, waren die 240 Aufrechten am Abend, zumindest zahlenmäßig näher an dieser Zahl dran, als es vielen der „Beobachter“ lieb gewesen sein wird.

Quelle: Aktionsbüro Nordsachsen

 

19.11.2009

Innenministerium für Staatsicherheit in Vetschau

Im Osten nichts Neues – Zweiter gemeldeter Anwerbeversuch 2009

Während sich der in Senftenberg lebende Landtagsabgeordnete der umbenannten SED, Gerd-Rüdiger Hoffmann, noch verbissen gegen den Vorwurf wehrt, als Schüler und Grenzsoldat mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zusammengearbeitet zu haben, versucht der Verfassungsschutz Brandenburg derweile Fakten zu schaffen, indem er sich bemüht neu Spitzel anzuwerben.

So lauerten die Agenten am 19.11.2009 um 10:45 Uhr eine junge Frau in Vetschau auf:

Ich komme aus der Sparkasse in Vetschau und will zu meinem Auto gehen. Es kommt eine Frau auf mich zu. Sie trug blondes schulterlanges Haar, eine schwarze Daunenjacke, Brille, war ca. 1,60 m groß und schätzungsweise 30 Jahre alt.

Sie: Frau XY?
Ich: Ja.
Sie: Hallo Frau XY, wir kennen uns nicht, ich heiße Stefanie (…?) und komme vom Innenministerium. Wir würden uns gern mal mit ihnen unterhalten.
Ich: Nein! Abfahrt!
Sie: Abfahrt?

Sie tritt dabei noch neben meine Autotür, geht dann aber zur Seite, während ich losfahre. Ich konnte noch sehen, wie sie erst nach links wegging, dann aber wendete und auf den Parkplatz einer Autowerkstatt ging, wo vermutlich geparkt wurde.

Seit Jahren versuchen die Agenten des Apparats, Informationen über den Widerstand in Südbrandenburg abzuschöpfen. So kam es in der Vergangenheit zu mehreren Anwerbeversuchen:

23.03.2009 – Anwerbeversuch in Lübbenau
15.11.2008 – Anwerbeversuch in Schwarzheide
20.08.2008 – Anwerbeversuch in Spremberg
27.03.2008 – Anwerbeversuch in Lübben
20.03.2008 – Anwerbeversuch in Senftenberg
25.01.2008 – Anwerbeversuch in Cottbus
15.01.2008 – Anwerbeversuch in Vetschau
08.01.2007 – Anwerbeversuch in Cottbus
19.07.2006 – Anwerbeversuch in Cottbus
17.07.2006 – Anwerbeversuch in Cottbus
21.06.2006 – Anwerbeversuch in Lübben
30.03.2006 – Anwerbeversuch in Guben
24.03.2006 – Anwerbeversuch in Guben
Für Anwerbeversuche gilt:

* Verweigere Dich den Anwerbeversuchen des Apparates. Sage deutlich, dass Du zu keinem Gespräch mit ihnen bereit bist. Es besteht überhaupt keine Pflicht, mit Bullen oder Agenten zu sprechen. Es ist zum Schutz des Widerstandes und zur eigenen Sicherheit wichtig, dass solche Anwerbeversuche bereits am Anfang konsequent abgeblockt werden.

* Fotografiere den Agenten mit der Kamera Deines Handys. Das sollte ihn abschrecken und die Bilder können andere schützen.
* Findet der Anwerbeversuch in der Öffentlichkeit statt, schrei laut heraus, dass es sich um einen Agenten des Systems handelt. Lass die Menschen um Dich herum wissen, dass die Überwachung und Unterdrückung unseres Volkes noch genau so real ist, wie vor dem Fall der Mauer.
*Informiere Deine Freunde über den Anwerbeversuch, fertige ein Gedankenprotokoll an und sende es zur Veröffentlichung an eine Netzseite in Deiner Region.

Quelle: Spreelichter

 

20.11.2009

Wieder Antifa-Angriff auf Henker: Heute noch Demo!

Berlin: Wie uns aus nationalen Kreisen aus Berlin und Brandenburg mitgeteilt wird, ist es gestern erneut einen Antifa-Angriff auf die nationale Szenekneipe Zum Henker in Berlin-Schönweide gekommen. Wie es außerdem heißt, sei als erste Reaktion darauf für heute noch eine Demonstration geplant. Da dies in erster Linie ohnehin nur regionale Kräfte zwecks Unterstützung betrifft, gibt es zur Stunde keine genaueren Informationen, sondern lediglich den Hinweis, dass sich Teilnehmer bei den üblichen Verdächtigen wegen Treffpunkt etc. melden sollen.

Zum Angriff auf die Kneipe melden Freie Kräfte aus Königs Wusterhausen:
„Am späten Nachmittag des 19.11 gegen 17 Uhr, sammelten sich am S-Bahnhof Schöneweide ca. 40 Linksextremisten, um Flugblätter für ihre Demo am 21.11 in Berlin zu Verteilen. Um 18 Uhr bewegte sich ein großer Teil dieser Gruppe in Richtung des in nationalen Kreisen beliebten Lokal “zum Henker”. Kurz vor erreichen des Lokals vermummte sich die Gruppe und rannte auf den Eingangsbereich zu. Es flogen Flaschen und Steine in Richtung der Tür und der Fensterscheiben, welche dadurch stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. Verletzt wurde niemand. Die Polizei war wie immer bei linken Gewaltausbrüchen viel zu spät vor Ort. Auch kriminelle Antifaschisten aus dem Raum Königs Wusterhausen waren an dem Angriff beteiligt. Unter den Tätern konnten Ronny Bozin, verantwortlich für die Blogsportseite der Antifa Zeuthen und in Zeuthen wohnhaft,  und Jerome Fuchs aus Königs Wusterhausen, eindeutig identifiziert werden.“

Bereits Anfang Oktober kam es zu einem recht heftigen Angriff auf das Lokal, nachdem es gegen dasselbe zunächst ein wochenlanges Kesseltreiben von Politik und Medien gab, bei dem ein Besucher der Kneipe lebensgefährlich verletzt wurde – über seinen Zustand ist nichts bekannt.

Siehe auch:
FK-Königs Wusterhausen

Quelle: Altermedia

 

21.11.2009

Taler, Taler, du mußt wandern … – Paypal und die NPD

Berlin: Wie das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL meldet, will der Online-Bezahlservice PAYPAL der NPD kündigen, obwohl dieser der NPD diesen Bezahlservice erst vor kurzem freigeschaltet hat. Es ist davon auszugehen, daß man auf das Unternehmen entsprechenden politischen Druck ausgeübt hat, um sich von diesem Partner zu trennen. So wird dieser Service auch von den etablierten Parteien zur leichteren Erlangung von Parteispendengeldern genutzt.

Das Unternehmen kündigte inzwischen an, der NPD den Onlinezugang zu PAYPAL wieder zu kündigen und die dabei erzielten Provisionsgewinne für gemeinnützige Zwecke zu spenden.

Doch war PAYPAL nicht der einzige Weg, den sich die NPD in jüngster Zeit zur Kräftigung ihrer desolaten Finanzen erschlossen hat.

So meldet SPIEGEL ONLINE weiter:
„In ihrer Finanznot hat die NPD neue Wege der Spenden-Akquise erschlossen. Seit einigen Wochen hat die Berliner Parteizentrale zwei 0900er-Nummern geschaltet, über die Sympathisanten anonym spenden können. Pro Anruf landen fünf beziehungsweise zehn Euro in der Kasse der rechtsextremen Partei. Das meldet der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe. Vergeben werden die Cash-Verbindungen von der Bundesnetzagentur, die dafür eine einmalige Provision von 62,50 Euro pro Nummer erhält; bislang bedienten sich aber vor allem Sex-Hotlines und die Veranstalter dubioser Gewinnspiele dieses Zahlungsverkehrs. …“

Siehe auch:
Spiegel Online 21.11.09

Quelle: Altermedia

 

22.11.2009

Bericht zum Trauermarsch in Remagen

Am 21. November fand in Remagen (Rheinland-Pfalz) ein Trauermarsch statt. Grund dafür ist der grausame Mord an hunderttausenden Deutschen auf den Rheinwiesenlagern, welche nach Kriegsende errichtet wurden. Einziges Ziel war die systematische Tötung deutscher Volksgenossen, durch alliierte Lager, in denen Kriegsgefangene unter Menschenunwürdigen Bedingungen gefangen gehalten wurden. Teilweise gab es tagelang keine Nahrung und inhaftierte mussten unter freiem Himmel schlafen, weil die Alliierten die Ausgabe von Zelten verboten haben.

Etwa 200 – 250 Teilnehmer, darunter zahlreiche aus dem Rheinland, fanden sich gegen 12 Uhr am Bahnhof in Remagen zusammen. Nachdem Aufstellung genommen wurde, ging es etwa 2 Kilometer bis zur ersten Zwischenkundgebung. Hier sprach ein Zeitzeuge, welcher als Leutnant der Wehrmacht nach Kriegsende in den Rheinwiesenlagern inhaftiert wurde und mit seiner Rede einen bleibenden Eindruck bei allen Anwesenden hinterließ. Weiterhin sprachen 2 regionale Redner, wobei ein älterer Herr den Unmut der Justizvertreter erzeugte, die seine Rede als Grund für strafrechtliche Untersuchungen nahmen. Hier wurde wieder einmal eine Nachhilfestunde in Sachen bundesrepublikanischer Demokratie gegeben.

Der Rückweg zum Bahnhof verlief über die gleiche Strecke wie bereits der hinweg, auch hier kam es zu keinen Störungen seitens der Staatsmacht – welche sich den gesamten Tag über im Hintergrund hielt – oder antifaschistischer Störer, die nahezu nicht vorhanden waren. Kurz vor Ende kam es zu einer weiteren Zwischenkundgebung, bei der die Bürger von Remagen nochmals über die geschichtliche Vergangenheit ihrer Stadt aufgeklärt wurden.

Die insgesamt gut organisierte und störungsfrei durchgeführte Veranstaltung wurde anschließend am Bahnhof beendet und alle Teilnehmer traten ihre Heimreise an.

Quelle: Aktionsgruppe Rheinland

 

23.11.2009

Innenministerium für Staatsicherheit in Guben

Die Suche geht weiter – Dritter gemeldeter Anwerbeversuch 2009

Wie bereits am vergangenen Freitag gemeldet, wurde am 19.11.2009 nicht nur in Vetschau, sondern auch in Guben durch den ­brandenburgischen Verfassungsschutz der Versuch unternommen einen Spitzel anzuwerben.

So beschreibt der Betroffene in seinem uns nun vorliegenden Gedankenprotokoll, dass ihm ein grauer Opel Astra H Kombi mit Insassen vor seiner Haustür auffiel, als er sich gegen 18:55 Uhr auf dem Weg zum Bahnhof machte, dem jedoch keine weitere Bedeutung beimaß.

Nachdem er sich am Bahnhof ein Ticket gekauft hatte und das Gleis wechseln wollte, sprach ihn ein etwa 40 Jahre alter Mann an:

Er: “Herr XY?”
Ich: “Kennen wir uns?”
Er: “Sie mich nicht, aber ich sie. Ich komme vom Innenministerium. Wir würden uns gern mal mit ihnen Treffen.”

Ich lehnte das ab, worauf hin er meine Handynummer forderte. Als ich ihm sagte, dass er diese von mir nicht bekommen würde, tippte er eine Weile auf seinem Telefon herum, zeigte mir schließlich meine Nummer und fragte, ob ich sie kenne. Ich verneinte dies, weshalb er die Nummer anrief und mein Telefon klingelte.

Er: “Sind sie an einem Nebenjob interessiert?”
Ich: “Was soll denn dieser Nebenjob sein?”
Er: “Das kann ich ihnen nicht erzählen, das darf nur mein Kollege. Es würden 400 – 500 Euro für sie dabei rausspringen.”

Nachdem der Betroffene erneut ablehnte, verschwand der VSler in einem Auto, aus dem nach ca. 5 Minuten ein weiterer Mann ausstieg und auf den Bahnsteig kam. Weiter wird beschrieben, wie dieser den gleichen Zug nahm, sich so setzte, dass er einsehen konnte, wenn der Betroffene aussteigen würde, um ihn noch eine Weile im Cottbuser Bahnhof zu beobachten.

Seit Jahren versuchen die Agenten des Apparats, Informationen über den Widerstand in Südbrandenburg abzuschöpfen. So kam es in der Vergangenheit zu mehreren Anwerbeversuchen:

19.11.2009 – Anwerbeversuch in Vetschau
23.03.2009 – Anwerbeversuch in Lübbenau
15.11.2008 – Anwerbeversuch in Schwarzheide
20.08.2008 – Anwerbeversuch in Spremberg
27.03.2008 – Anwerbeversuch in Lübben
20.03.2008 – Anwerbeversuch in Senftenberg
25.01.2008 – Anwerbeversuch in Cottbus
15.01.2008 – Anwerbeversuch in Vetschau
08.01.2007 – Anwerbeversuch in Cottbus
19.07.2006 – Anwerbeversuch in Cottbus
17.07.2006 – Anwerbeversuch in Cottbus
21.06.2006 – Anwerbeversuch in Lübben
30.03.2006 – Anwerbeversuch in Guben
24.03.2006 – Anwerbeversuch in Guben

Für Anwerbeversuche gilt:

*Verweigere Dich den Anwerbeversuchen des Apparates. Sage deutlich, dass Du zu keinem Gespräch mit ihnen bereit bist. Es besteht überhaupt keine Pflicht, mit Bullen oder Agenten zu sprechen. Es ist zum Schutz des Widerstandes und zur eigenen Sicherheit wichtig, dass solche Anwerbeversuche bereits am Anfang konsequent abgeblockt werden.
* Fotografiere den Agenten mit der Kamera Deines Handys. Das sollte ihn abschrecken und die Bilder können andere schützen.
* Findet der Anwerbeversuch in der Öffentlichkeit statt, schrei laut heraus, dass es sich um einen Agenten des Systems handelt. Lass die Menschen um Dich herum wissen, dass die Überwachung und Unterdrückung unseres Volkes noch genau so real ist, wie vor dem Fall der Mauer.
*Informiere Deine Freunde über den Anwerbeversuch, fertige ein Gedankenprotokoll an und sende es zur Veröffentlichung an eine Netzseite in Deiner Region.

Quelle: Spreelichter

 

24.11.2009

Und täglich grüßt das Murmeltier – Zentralrat ermahnt Westerwelle vor Israelreise

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Guido Westerwelle

Gegenwärtig befindet sich der neue Bundesaußenminister, Guido Westerwelle, auf seiner Nahost-Reise. Ziel unter anderem Israel. Grund genug für die israelische Diasporasektion in Deutschland – besser bekannt als Zentralrat der Juden – dem Außenminister ein paar Benimmregeln mit auf dem Weg zu geben, wie er sich in Israel zu verhalten habe und was er nicht sagen und schon garnicht kritisieren dürfe.

In einem Bericht auf Focus-Online heißt es dazu:

„Der Zentralrat der Juden erwartet von Außenminister Westerwelle bei seiner Israel-Reise deutliche Akzente der Versöhnung. Die FDP hätte hier mit Blick auf die Möllemann-Affäre „erheblichen Nachholbedarf“.

“Ich hoffe, er setzt jetzt in Israel Akzente“, sagte der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, der „Passauer Neuen Presse“ vom Montag. Die Reaktionen der israelischen Regierung auf die Ernennung Guido Westerwelles (FDP) zum Außenminister seien „sehr zurückhaltend“ gewesen. Bisher habe sich Westerwelle „nicht besonders damit hervorgetan, die Kritiker und Feinde Israels zu verurteilen“, sagte Kramer weiter. Der Besuch in Israel könne daher nur ein erster Schritt sein, Vertrauen zu gewinnen.“

Und außerdem: „Der Minister solle sich nun „davor hüten, als Nahost-Vermittler auftreten zu wollen. Dafür hat er zu wenig Erfahrung“, sagte Kramer. Kritik an der israelischen Regierungspolitik sei zwar kein Sakrileg, auch nicht für einen deutschen Außenminister. „Allerdings sollte er sich wohl überlegen, welche Kritik er zu welchem Zeitpunkt anbringt.“…“

Von der Betriebsblindheit die in der Chefetage des Zentralrates zu herrschen scheint, berichteten wir im Zusammenhang solcher Äußerungen ja schon häufiger. So hatten wir den Bossen dieser Institution schon öfter den durchaus gut gemeinten Rat gegeben, nicht so sehr darauf zu vertrauen dass die veröffentlichte Meinung über die Juden auch die tatsächlich öffentliche Meinung ist. So lohnt sich mal wieder ein Blick in die Leserkommentare von Focus-Online zu diesem Thema.

Hier ein paar Auszüge:

„Es ist eine Frechheit des Zentralrats der Juden, den Deutschen Aussenminister zu ermahnen. Was bilden die sich eigentlich ein?!“ Oder: „Welche Art von Symphatie sollte man mit einem Volk wohl hegen, welches selbst nicht den Hauch einer Spur von Symphatie uns gegenüber einbringt?“ Oder: „Wie soll Westerwelle diesem Druck, der jetzt bereits von allen Seiten aufgebaut wird, standhalten, wenn er schon in Polen eine so jämmerliche Figur abgegeben hat? Dieser Mann ist mit seiner neuen Aufgabe hoffnungslos überfordert!“ Und zu guter Letzt: „Die Hand, die einen füttert, beißt man nicht. Komischerweise haben wir andauernd blutige Finger.“

Siehe auch:
Focus-Online 23.11.09

Quelle: Altermedia

 

25.11.2009

Recklinghausen/Haltern: Kinderschänder wird rückfällig

In Recklinghausen steht am heutigen Mittwoch erneut ein erst 19-jähriger Sexualstraftäter vor Gericht. Nachdem er erst im August 2008 zu zwei Jahren Bewährung und einer Sexualtherapie verurteilt wurde, aufgrund vier nachgewiesener Missbrauchsfälle, zerrte er zum Oberlinstraßenfest im Juli 2009 einen 8-jährigen Jungen von seinem Rad, um diesen anschließend in einem Gebüsch zu missbrauchen. Nach der Tat drohte er den Jungen ihn umzubringen, sollte dieser über die Tat sprechen.

Schon 2008 haben wir das zu milde Urteil für den Kinderschänder angeprangert, und begannen eine Kampagne zum Kindesmissbrauch mit seinen Folgen und der Forderung nach härteren Strafen für dieses Täterklientel, welches trotz mehrfacher Missbrauchstaten immer wieder zu Bewährungsstrafen oder Therapien verurteilt wird. Diese Therapien, oftmals nicht im geschlossenen Rahmen, finden in einer mehr als luxuriösen Umgebung statt, die durch Steuergelder auch von den Opfern mitfinanziert werden. In mehr als 80% der Fällen werde die Täter rückfällig, tierische und kranke Triebe lassen sich nicht therapieren.

Hierzu sei ergänzt, dass am 04. Dezember in Essen ein 63-jähriger Mann aus Stemwede bei Bremen sich vor dem Landgericht verteidigen muss. Diesem werden mindestens 80 Missbrauchstaten an dem Kind seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Haltern am See vorgeworfen. Wir können nun schon mit Sicherheit sagen, dass diese 80 Taten als eine Tat bewertet werden, da das Opfer das selbe war. So kam es im Kreis Recklinghausen, besonders in Datteln als ein Mann ein Kind mehr als 500 Mal vergewaltigte, immer wieder zu skurrilen Urteilen. Selbst bei 80-facher Körperverletzung, selbst wenn man sie an der gleichen Person verübt, wird man sicherlich mehr als eine Bewährungsstrafe kassieren, wenn nicht sogar Jahrzehnte seines Lebens in Haft oder Sicherheitsverwahrung vollbringen. Weshalb in der BRD ein Kindesmissbrauch nicht so scharf verurteilt wird wie Kindesmissbrauch? Wir wissen es nicht!

Härtere Strafen für Kinderschänder!

Quelle: Koordinationsnetz Ruhr-Mitte

 

26.11.2009

Proteste gegen Demjanjuk-Prozeß in der Ukraine

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John Demjanjuk

Kiew / München: Wie von uns bereits gemeldet, soll am 30. November in München der Prozeß gegen den angeblichen Kriegsverbrecher John Demjanjuk beginnen. Dieser war während des 2. Weltkrieges etwa ein halbes Jahr als einfacher Wachmann im deutschen KL Sobibor tätig gewesen. Obwohl er dabei lediglich auf der niedrigsten Form der Hierarchie unter den Lagerbewachern stand, wirft man ihm heute vor, er hätte angeblich an der Ermordung von 27.900 Juden mitgewirkt.
Daß es sich bei dem bevorstehenden Verfahren lediglich um eine juristische Farce handelt, wird schon daraus ersichtlich, daß 23 in der Anklageschrift benannte Zeugen längst verstorben sind und daß ihre Aussagen vor ca. 30 Jahren zumeist von KGB-Agenten in der Sowjetunion aufgenommen wurden, so daß es keineswegs ausgeschlossen ist, daß diese nur unter Druck zustande gekommen sind.

Während in Deutschland der Fall in der Hauptsache lediglich etwas für die veröffentlichte Meinung ist, für die das Urteil zum größten Teil jetzt schon fest steht, gibt es in der Ukraine sogar öffentliche Proteste gegen das Verfahren gegen Demjanjuk. So gab es unlängst sogar eine Demonstration vor dem deutschen Konsulat in Lemberg (Lwiw), auf der man „Freiheit für Demjanjuk“ forderte. Der Lemberger Stadtrat verabschiedete sogar eine Resolution an die Bundsregierung, in der diese aufgefordert wurde, das Verfahren einzustellen. Einen ähnlichen Protest gab es bereits im Mai von Seiten der als rechts geltenden Ukrainischen Republikanischen Partei. Deren Vorsitzender Lewko Lukjanenko bezeichnete den bevorstehenden Prozeß gegen Demjanjuk als Versuch, durch eine Verurteilung des Angeklagten, die Ukraine international zu verleumden.

Zwar zielt das Vefahren unserer Ansicht nach mehr auf eine Zementierung ewiger Regreßforderungen an Deutschland hin, doch hat Lukjanenko dennoch keineswegs unrecht. So wurde der „Fall Demjanjuk“ seinerzeit in den 80igern quasi vom sowjetischen KGB produziert, um auf diese Weise die ukrainische Emigration unisono als Nazikollaborateure abzutun. Von jüdischer Seite nahm man den Köder dann auch begierig auf und veranstaltete einen Schauprozeß, der in vielen Zügen an den gegen Eichmann erinnerte. Seinerzeit warf man dem Ukrainer vor, er sei der Wachmann „Iwan der Schreckliche“ in Treblinka gewesen. Ebenso wie Eichmann wurde Demjanjuk dann auch zum Tode verurteilt. Es ist davon auszugehen, daß Demjanjuk auch das weitere Schicksal Eichmanns geteilt hätte, wenn KGB und israelische Anklage nicht allzu schlampig bei ihren Fälschungen und Zeugenaussagen gearbeitet hätten. Demjanjuks Verteidigung gelang es trotz aller Hindernisse und persönlicher Bedrohungen die Anklagen gegen ihren Mandanten soweit zu entkräften, daß das Oberste Israelische Gericht sich 1993 gezwungen sah, Demjanjuk freizusprechen.

Ein juristisches Waterloo, an dem man auf jüdischer Seite heute noch kaut. Mit echt alttestamentarischem Rachedurst setzte man den Haßfeldzug gegen Demjanjuk auch nach seinem Freispruch fort.
Der Druck der Israel-Lobby sorgte dann in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA dafür, daß man erneut gegen Demjanjuk vorging. Diesmal unter dem Vorwand, er wäre ein halbes Jahr lang Wachmann im KL Sobibor gewesen, wo er, wie oben schon erwähnt, an der Ermordung von 27.900 Juden beteiligt gewesen. Federführend bei dem Vorgehen gegen Demjanjuk ist dabei in Deutschland die sogenannte Zentralstelle für die Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg (Ba-Wü), die auch noch mehr als 60 Jahre nach Kriegsende das Dritte Reich bekämpft und diesen Fall dazu nutzt, um ihre längst anachronistisch und fragwürdig gewordene Existenz auf weitere Jahrzehnte zu sichern.

Der Protest des Lemberger Stadtrates wegen des Demjanjuk-Prozesses sorgte indessen bei der ukrainischen Diaspora-Sektion des Weltjudentums für Empörung, so protestierte das ukrainische Gegenstück zum deutschen Zentralrat der Juden in einer Erklärung, daß weltweit die Ex-Sowjetrepubliken als Sieger im Zweiten Weltkrieg gelten würden und daß der der Lemberger Stadtrat mit seinem Beschluß den Begriff Ukrainer mit des Nazikriegsverbrechers gleichsetzen würden. Unterstützt werden die ukrainischen Juden dabei von den Kommunisten, die somit einmal mehr eine unheilige Allianz bilden, wie schon in den Zeiten vor dem 2. Weltkrieg.

Eine Sorge die von den meisten Ukrainern jedoch wahrscheinlich nicht geteilt wird und schon gar nicht, wenn sie von gewöhnlichen Paß-Ukrainern kommt, die genauso ukrainisch sind, wie mancher deutsche Schäferhund in jenen Landstrichen deutsch ist und die sich in langen Jahrhunderten auch im Osten Europas und ganz speziell in der Ukraine den Ruf erworben haben, die förmliche Verkörperung von Lüge, politischer Erpressung und Gaunertum zu sein. Unvergessen ist in der Ukraine die Kooperation zwischen Juden und Polen bei der Unterdrückung des ukrainischen Volkes im 17. Jahrhundert, die sich auf solche gemeine und brutale Weise gestaltete, daß sie nicht nur zu wütenden Gegenreaktionen führte, sondern auch bis auf den heutigen Tag unvergessen blieb. Die Kehrseite in den jüdisch-ukrainischen Beziehungen, die von jüdischer Seite heute gern unter den Tisch gekehrt wird. Ähnlich wie Deutschland, so ist auch die Ukraine mit einem Vulkan zu vergleichen, der zwar von Zeit zu Zeit mal ausbricht, aber dennoch die Menschen anlockt, in seiner Nähe zu siedeln, weil der Boden seiner nächsten Umgebung einfach zu gewinnträchtig ist.

Denn wie heißt es so schön zitiert in Marxens Buch „Das Kapital“:
„Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens. Wenn Tumult und Streit Profit bringen, wird es sie beide encouragieren.”

Man ersetze das Wort Kapital durch – man weiß schon was – und man hat die Formel, die diese Herrschaften seit ihrem Anbeginn wie ein unsichtbares Kainsmal kennzeichnet und DIE Zeichnung ihres Charakters für den sie seit ihrem Entstehen bekannt und berüchtigt sind – bis auf den heutigen Tag.

Siehe auch:
Nürnberger Nachrichten 25.11.09

Nürnberger Nachrichten 22.11.09

Quelle: Altermedia

 

26.11.2009

Staatsanwalt räumt Pannen im Fall Mannichl ein

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Fürstenzell / Bayern: Fast ein Jahr nach dem ominösesten Lebkuchen-
messerattentat
aller Zeiten, räumt die Staatsanwaltschaft Ermittlungspannen ein. Passaus Polizeichef Alois Mannichl will im Dezember 2008 vor seinem Haus in Fürstenzell niedergestochen und schwer verletzt worden. Beim Täter soll es sich um einen fast zwei Meter großen Rechtsextremen gehandelt haben, der, was die Täterbeschreibung betrifft, mit so ziemlich allen stereotypen Merkmalen behaftet war.

Heute nun melden unterschiedliche Zeitungen Ermittlungspannen wobei die große Sensation ausbleibt. So rückt man nach wie vor scheinbar von einem „Nazi-Attentat“ ab, wenn auch wesentlich kleinlauter als noch vor einem Jahr.

In der SÜDDEUTSCHEN heißt es dazu:

"Der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walch räumte gegenüber der Hamburger Wochenzeitung Zeit ein, dass nach dem Messerangriff unter den Fingernägeln von Mannichl nicht nach möglichen DNS-Spuren des Täters gesucht worden ist. Normalerweise wird bei solchen Verbrechen unter den Fingernägeln des Opfers routinemäßig nach Genspuren geschaut. Mannichl hatte nach eigener Aussage mit dem bis heute unbekannten Täter kurz gerangelt.“

Möglicherweise hätte eine solche Untersuchung ja etwas mehr Aufschluss auf einen Täter gegeben, der es scheinbar versteht, den ansonsten perfekten Beinahe-Mord zu inszenieren. So gibt es von diesem weder Fuß- oder Fingerabdrücke noch sonstige Faserspuren. Vor diesem Hintergrund sei ihm auch der kleine Fauxpas zu verzeihen, dass er kein eigenes Messer zum Tatort mitgebracht hat, sondern sich einfach aus dem Haushalt Mannichl bediente. Für Kriminalisten freilich ein haarsträubendes Szenario mit eindeutigen Indizien. Nur welcher Beamte wird schon Wert darauf legen, angesichts der politischen Brisanz dieses Falls, sich daran die Finger zu verbrennen?

Etwaige Theorien die beispielsweise vom Lebkuchenmesserattentat abrückten, sind in der Vergangenheit vom leitenden Staatsanwalt rigoros abgewürgt worden. So gab dieser zwar bis heute keine Erklärung dafür, warum man einen Beziehungsstreit im Haus Mannichl oder eine Selbstbeibringung ausschließt, gleichwohl es keine externen Fingerabdrücke auf dem Messer gegeben hatte, sondern lediglich die des Polizeidirektors und seiner Frau. Dafür hatte Altermedia aber in der Vergangenheit schon eine durchaus plausible und für jedermann nachvollziehbare Erklärung gefunden. Beim Täter handelt es sich um ein Wesen der dritten Art.

Siehe auch:
Süddeutsche Zeitung 26.11.09

 

26.11.2009

Italienische Stadt verhängt Burka-Verbot!

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Varallo / Italien: Andere Länder, andere Sitten… In der norditalienischen Stadt Varallo dürfen Frauen keine Burka mehr tragen. Das Verbot hat der Bürgermeister der 7500 Einwohner zählenden Stadt, Gianluca Buonanno, erlassen. Hinweisschilder auf Italienisch und Arabisch hängen in den Straßen aus.

Damit für die FOCUS-Leser keineswegs der Eindruck entsteht, bei dem Bürgermeister handele es sich um einen nach bundesdeutschen – politisch korrekten – Format, weiß die Zeitung außerdem zu berichten: „Er gehört der ausländerfeindlichen Partei Lega Nord an.“ Was die meisten Leser, wie anhand der Kommentare ersichtlich wird, allerdings nicht zu stören scheint, im Gegenteil, die Maßnahme stößt weitgehend auf Zustimmung und Applaus. Warum auch nicht, hat sich der inkriminierte Bürgermeister vermutlich auch nur von muslimischen Staaten inspirieren lassen, die im Umgang mit Nicht-Muslimen bisweilen auch nicht anders verfahren.

Bei Focus-Online heißt es über das Burka-Verbot außerdem:

„Frauen, die sich verhüllen, solle klar gemacht werden, dass „Personenidentifizierung“ durch solche Schleier erschwert werde oder unmöglich sei, erklärt die piemontesische Gemeinde ihre wie Straßenverkehrsschilder entworfenen Plakate. Zudem stünden solche „Gewohnheiten gegen unsere Traditionen und Sicherheitsnormen“. Welche Bußgelder Schleier-Trägerinnen drohen könnten, war zunächst unklar.“

Sie auch:
Focus-Online 26.11.09

 

27.11.2009

Die große Show – Demjanjuk-Prozeß als optische Neuauflage der Moskauer Schauprozesse?

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John Demjanjuk

München: Für den am 30. November beginnenden Prozeß gegen den angeblichen Kriegsverbrecher John Demjanjuk ist augenscheinlich ganz großes Kino angesagt. So haben sich bislang 220 Presse- und Medienvertreter aus aller Welt angesagt, um über das Schauspiel zu berichten. Demjanjuk wird, nach dem es ihm im vergangenen Jahrhundert gelungen war, ihn als angeblichen „Iwan den Schrecklichen“ von Treblinka zu überführen, vorgeworfen, 1943 in seiner halbjährigen Dienstzeit als Lagerwachmann im KL Sobibor an der Ermordung von 27.900 Juden beteiligt gewesen zu sein.

Tatsächlich gibt es jedoch bislang nicht einen einzigen Beweis, der Demjanjuk überführen würde, an der Ermordung auch nur eines einzigen Juden beteiligt gewesen zu sein, geschweige denn an der von 27.900 in sechs Monaten. Als Hauptbelastungspunkt dient lediglich seine halbjährige Dienstzeit in Sobibor, die aus einem Lagerausweis hervorgeht, der von verschiedenen Experten als Fälschung bezeichnet wird. Eine Fälschung, die vermutlich zu Lasten des KGB geht, der in den 80iger Jahren den “Fall Demjanjuk” ins Leben rief, um auf diese Weise mit zionistischer Hilfe die ukrainische Emigration als Ganzes zu diskreditieren, in dem man sie als Ansammlung von Nazikollaborateuren verleumdete, die nach dem Krieg ins westliche Auslang geflohen sind.

 

Wie es heißt, sollten die Verhandlungen auch per Video übertragen werden, was die Internetseite „dullophob“ vermuten läßt, daß man auf diese Weise „den modernen Ansprüchen an einen perfekten Schauprozesses voll gerecht zu werden“ möchte. Ein Eindruck dem man sich in der Tat nicht verschließen kann, vor allem wenn man bedenkt, daß Demjanjuk aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt werden soll, die vor ca. drei Jahrzehnten vom KGB in der Sowjetunion produziert wurden. Die „Zeugen“ selber können in München nicht mehr aussagen, da sie längst verstorben sind.

Quelle: Altermedia

 

29.11.2009

Sensation: Schweiz verbietet Bau von Minaretten

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Entgegen allen Umfragetrends hat die Schweizer Initiative gegen den Bau von Minaretten bei der heutigen Abstimmung einen sensationellen Erfolg errungen.

Dem amtlichen Endergebnis zufolge hat die Volksinitiative “Gegen den Bau von Minaretten” knapp 58 Prozent der Stimmen abgreifen können. Das bedeutet, dass sich mehr als 57 Prozent der Schweizer gegen die Islamisierung aussprechen, in diesem Fall in Form von Minaretten. Auch in der Mehrheit der Kantone (Bundesländer) traf die Initiative auf Zustimmung, lediglich in den Kantonen Genf, Waadt und Neuenburg in der Wetschweiz sowie in Basel-Stadt sprach sich eine Mehrheit gegen das Verbot aus. Das Ergebnis ist als Sensation zu werten, denn bis zuletzt hatten Umfragen die von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) unterstützten Initiative bei lediglich ca. 37 Prozent der Wahlberechtigten vorn gesehen.

Rund fünf Millionen Schweizer waren zur Entscheidung aufgerufen. Die Stimmberechtigten sollen über den Satz “Der Bau von Minaretten ist verboten” abstimmen – jetzt will die Volksinitiative das Bauverbot im nächsten Schritt in der Verfassung verankern. Ob das den rund 400.000 in der Schweiz lebenden Muslimen gefallen wird, ist zu bezweifeln, macht das Ansinnen aber nur noch umsetzungswürdiger. Vielleicht überlegt sich dann auch der eine oder andere zivile Besatzer, ob er sich nicht wieder in die Heimat begeben will, schließlich kann er sich dort religionstechnisch nach Herzenslust austoben.

Die herbe Klatsche für die Überfremdungsmafia hat bereits massenhaft Politiker, Wirtschaftsvertreter, Tourismusverbände und Lobbygruppen auf den Plan gerufen, die nun unisono vor wirtschaftlichen Nachteilen für die Schweiz warnen. Die Marke “Schweiz” müsse weiter für “Werte wie Weltoffenheit, Pluralismus und Religionsfreiheit” stehen und dürfe nicht mit Hass und Fremdenfeindlichkeit in Verbindung gebracht werden, so die Verlierer des Tages.

ERGÄNZUNG:
Bevor man sich nun die nachfolgenden Reaktionen zu Gemüe führt sollten sich insbesondere zartbesaitete Zeitgenossen noch einmal bewusst machen, dass in vielen islamischen Ländern nicht nur keine Kirchen gebaut werden dürfen, sondern auch Christenverfolgungen Gang und Gäbe sind. Wir sind sicher die Letzten, die sich darüber echauffieren, schließlich sind die entsprechenden Länder eben seit Jahrhunderten islamisch geprägt, dennoch sollte man sich vergegenwärtigen, dass angesichts dieser Tatsache jeder einzelne Aufschrei aus dem islamischen Raum reinste Heuchelei ist – und sonst gar nichts.

Bericht des SF:

Bericht von PRO7:

Bericht des ZDF:

Gescheiterter Aufruf des schweizerischen Bundespräsidenten Merz, gegen die Initiative zu stimmen:

Quelle: GESAMTRECHTS.NET

 

30.11.2009

Nach dem Minarett-Verbot in der Schweiz: Rechter Jubel und “beleidigte” Moslems

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Einen Tag nach dem sensationellen Ergebnis der Anti-Minarett-Volksabstimmung in der Schweiz kann man sich an den Reaktionen darauf nur ergötzen. Europas Rechte will sich das Ergebnis zum Vorbild nehmen und gratuliert, die Überfremdungsmafia keift.

Mit den Worten “Ein Hurra auf die Schweiz!” reagierte die Chefin der “rechtspopulistischen” Dänischen Volkspartei (DF), Pia Kjaersgaard. Sie kündigte umgehend eine ähnlich gelagerte Initiative im dänischen Parlament für die Durchführung eines Referendums an. Der Chef der niederländischen Partei für die Freiheit (PVV), Geert Wilders, lobte das Votum der Schweizer als Durchbruch: “Zum ersten Mal haben sich Menschen in Europa der Islamisierung widersetzt”, so Wilders, der sich überzeugt gab, dass die Holländer ähnlich abstimmen würden, wenn man sie nur liesse. Auch er kündigte einen entsprechenden Gesetzentwurf seiner Partei an.

In Österreich gehörten die FPÖ und das BZÖ zu den Gratulanten. Aus Kärnten meldete sich der Landeshauptmann Gerhard Dörfler mit den Worten “Religionsfreiheit darf nicht so weit gehen, dass nicht-christliche Religionsbauwerke errichtet werden”. Im südlichsten Bundesland der Alpenrepublik existiert bereits ein Bauverbot für Minarette.

“Ja zu den Kirchtürmen, Nein zu den Minaretten” hieß es aus der Lega Nord, der italienischen Rechtspartei von Umberto Bossi, die zusammen mit Silvio Berlusconis Partei “Volk der Freiheit” (PdL) Italien regiert. “Über dem heute schon fast islamisierten Europa flattert jetzt die Fahne der mutigen Schweiz”, so der Europaabgeordnete der Lega Nord, Mario Borghezio. Sein Kollege Matteo Salvini verlangte ein solches Referendum auch in Italien und lobte die Schweiz, “die damit eine große Lektion in Demokratie und gesundem Menschenverstand” erteilt habe. Einzig Lega-Chef Bossi wollte nicht so recht in die Jubelarien einstimmen, er glaube, dass die Italiener bei einer Abstimmung “auch gegen die Kirche votieren würden”.

Frankreichs Front National (FN) forderte die “sogenannten Eliten” auf, “die Befürchtungen der Menschen in Europa” ernst zu nehmen. Es gehe nicht darum, die Religionsfreiheit einzuschränken, sondern auffällige Symbole zu verbieten, die politisch-religiöse Muslime der Gesellschaft aufzwingen wollten. Aus der Regierungspartei UMP von Präsident Nicolas Sarkozy gab es vereinzelt ebenfalls erfreute Wortmeldungen, jedoch machte der parteilose französische Außenminister Bernard Kouchner klar, wie die offizielle Regierungshaltung aussieht: “Wenn man keine Minarette mehr bauen kann, dann bedeutet es, dass man eine Religion unterdrückt (…). Es ist ein Ausdruck von Intoleranz, und ich verabscheue Intoleranz”.

In der islamischen Welt rief das Votum erwartungsgemäß die islamischen Hassprediger auf den Plan, die zwar in ihrer Heimat keine christlichen oder sonstige nicht-islamische Bauwerke dulden, dafür aber umso fleißiger Zeter und Mordio schreien, wenn man ihren Glaubensbrüdern hierzulande klarmacht, dass sie nicht zu Hause sind und sich daher auch anders zu benehmen haben als in heimischen Gefilden. Der ägyptische Großmufti Ali Gomaa kritisierte das Bauverbot als “Beleidigung” für alle Muslime. Er nannte das Ergebnis einen Angriff auf die Religionsfreiheit und forderte als einer der höchsten islamischen Würdenträger die Muslime in der Schweiz dazu auf, gegen das Verbot zu demonstrieren.

Das taten am gestrigen Abend einige Schweizer Gutmenschen, die 300 bis 500 Personen auf den Berner Bundesplatz karrten, um gegen das Ja des Schweizer Volkes zur Anti-Minarett-Initiative zu protestieren. In Zürich versammelten sich rund 200 Freunde der Überfremdung und Islamisierung auf dem Helvetiaplatz. Die Armleuchter entzündeten Teelichter und brachten allerlei politisch korrekte Phrasen unter´s Volk.

OPINIO.DE: Minarett-Verbot ist europaweites Signal an die Muslime – heult doch!

Quelle: GESAMTRECHTS.NET

 

 

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