Die Stadt Witten hat vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg eine Niederlage eingesteckt. Das Gericht gab der NPD Recht. Die Zwei-Personen-Fraktion im Rat hatte dagegen geklagt, dass sie 6000 Euro por Jahr bekommt, eine Drei-Personen-Fraktion hingegen bis zu 26000 Euro.
Das verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot, so die Arnsberger Richter. Die Änderung der Gemeindeordnung (2007) ermöglichte die Bildung von Ratsfraktionen mit zwei Mitgliedern. Am 5. Februar 2008 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss neue Richtlinien für Zuwendungen an Fraktionen. Danach erhält jede Fraktion einen Sockelbetrag von 4000 Euro plus je 1000 Euro pro Fraktionsmitglied. Fraktionen mit mindestens drei Mitgliedern erhaklten zusätzlich Mittel für Beschäftigung von Mitarbeitern. Außerdem stellt die Stadt ihnen zusätzliche Sachzuwendungen (Räume und Büromaterial) zur Verfügung.
Das Gericht in Arnsberg stellte fest, dass der Beschluss vom 5. Februar 2008 rechtswidrig ist, soweit er Zuwendungen für Fraktionsmitarbeiter und Sachzuwendungen regelt.
Quelle: WAZ Witten (19.03.2009)