§§ 102 StPO - Rechtsverstöße bei Hausdurchsuchungen - 03/2009

Hausdurchsuchungen gegen politisch unkorrekte Deutsche finden seit Jahrzehnten zu tausenden statt, und sie zeichnen sich nicht immer dadurch aus, daß die Polizei sich an die Vorschriften über die Hausdurchsuchung gemäß §§ 102 StPO hält.

Eine Hausdurchsuchung ist nur dann rechtmäßig, wenn

Ein rechtmäßiger Hausdurchsuchungsbefehl liegt nur vor, wenn darin

Ausreichend für den Inhalt eines Hausdurchsuchungsbefehls sind z.B. die folgenden Texte:

Zu ungenau ist dagegen der folgende Hausdurchsuchungsbefehl:

Es fehlt hier die Angabe, in welchen Räumen gesucht werden soll (Wohnraum? Geschäftsraum? Gartenhaus?); es fehlt weiter die Angabe des Grundes, warum der Betroffene der Volksverhetzung beschuldigt wird (Hat er ein Flugblatt verteilt? Welches?); schließlich fehlt die Angabe, nach welchen Beweismitteln gesucht wird (Bücher? Schriften? Flugblätter?) (BVerfG, Beschluß vom 05.08.1966, Az. 1 BvR 586/62, 610/63 und 512/64, zu finden in NJW 1966, 1603 und BVerfG, Beschluß vom 08.03.2004, Az. 2 BvR 27/04, zu finden in NJW 2004, 1517 und BGH, Beschluß vom 21.11.2001, Az. 3 Bjs 22/04-4 (9) - StB 20/01, zu finden in NStZ 2002, 215 und BGH, Beschluß vom 07.11.2002, Az. BJs 27/02 - StB 16/2, zu finden in NStZ 2003, 273 u.a.).

Die Hausdurchsuchung ist schließlich nur dann rechtmäßig durchgeführt worden, wenn die Polizei

Die Rechtsprechung hat beispielsweise entschieden, daß die folgenden Maßnahmen im Rahmen einer Hausdurchsuchung rechtswidrig sind:

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

  1. Wenn gegen Sie eine Hausdurchsuchung stattfindet, prüfen Sie bitte, ob sie gemäß den Gesetzen stattgefunden hat. Wenn dies nicht der Fall ist, legen Sie Rechtsmittel ein.
  2. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Kapiteln „Mäxchen und die Hausdurchsuchung“ und „Mäxchen und der Zufallsfund“ in dem Buch „Mäxchen Treuherz“, das bei der Deutaschen Stimme, Postfach 10 00 68, 01571 Riesa für 15,- € zu kaufen ist.
  3. Mustertexte für Rechtsmittel entnehmen Sie bitte der Multimedia-CD „Mäxchen Treuherz“, die Sie ebenfalls bei der Deutschen Stimme erhalten.
  4. Fordern Sie zu diesem Thema Urteile aus unserem Archiv an.
  5. Senden Sie uns eine Liste der Tonträger, die die Polizisten bei der Hausdurchsuchung bei Ihnen zurückgelassen hat. Wir können dann unser unser Archiv und unsere Tonträgerliste vervollständigen.

Verfaßt und selbst hergestellt von Klaus-C. Holmar, bei
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.,
Postfach 400 215, 44736 Bochum

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