§ 86a StGB - 04/2008

„Ein junges Volk“ und andere verfassungswidrige Kennzeichen

 

Die größte Zahl der Strafverfahren gegen politisch unkorrekte Deutsche richtet sich gegen die verschiedensten Zeichen, Runen, Grußworte, Lieder und Bildnisse, die gegen § 86a StGB (Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen) verstoßen. Jüngstes Beispiel für derartige Strafverfahren ist das Lied „Ein junges Volk“, das nach Meinung mancher Behörden ein strafbares, nach Meinung anderer Behörden aber ein erlaubtes Lied ist. Im folgenden ist daher zusammengestellt, welche Kennzeichen nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung strafbar und welche erlaubt sind.

Unter die strafbaren Kennzeichen iSd § 86a StGB fallen nach der Rechtsprechung, - verwenden Sie diese also nicht :

Umstritten ist es, ob die folgenden Kennzeichen strafbar sind oder nicht, es liegen hier sowohl Verurteilungen als auch Freisprüche vor, - verwenden Sie diese also lieber nicht:

Nicht unter die verfassungswidrigen Kennzeichen iSd § 86a StGB fallen dagegen und sind somit erlaubt:

Das deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

  1. Verwenden Sie keine verfassungswidrigen Kennzeichen in der Öffentlichkeit, in Schriften und im Internet.
  2. Wenn gegen Sie ein Strafverfahren wegen der oben genannten, erlaubten Zeichen eingeleitet wird, legen Sie bitte Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein.
  3. Fordern Sie hierzu die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an.
  4. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu § 86a StGB und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.
Postfach 400 215, 44736 Bochum

 

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