Gegenüber der Polizei bist Du nur verpflichtet, Angaben zu Deiner Person zu machen, das sind ausschließlich:
- Name, Vorname, ggf. Geburtsname
- [Melde-] Adresse
- allgem. Berufsbezeichnung [z.B. "Student", "Angestellte" o.ä.]
- Geburtsdatum- und Ort
- Familienstand [z.B. "ledig"]
- Staatsangehörigkeit
Und das war’s dann aber auch maximal! Keinen Ton mehr! Nichts über Eltern, Schule, Firma [Der Staatsschutz besucht auch schon mal gerne den Arbeitgeber und ihr seid eure Arbeit oder euren Ausbildungsplatz rasch los.], Wetter…; einfach: Nach der Festnahme hast Du das Recht, zwei Telefongespräche zu führen. Nerv die Polizisten so lange, bis sie Dich telefonieren lassen, droh mit einer Anzeige. Bei Verletzungen einen Arzt verlangen, von diesem ein Attest fordern. Nach der Freilassung weiteren Arzt aufsuchen und ein zweites Attest anfertigen lassen. Bei beschädigten Sachen schriftliche Bestätigung verlangen. Bei erkennungsdienstlicher Behandlung [Fotos, Fingerabdrücke] Widerspruch einlegen und protokollieren lassen. Selbst aber nichts unterschreiben!
Auf der Wache lass Dich nicht einwickeln. Lass Dich weder von Brutalos einschüchtern, noch von verständnisvollen Onkel-Typen weich labern. Schimanski will eine Aussage von Dir. Er hält Dich für den Täter. Als Beschuldigter brauchst Du wie gesagt keine Aussage machen! Mache von diesem Recht gebrauch! So kann nichts gegen dich und andere verwendet werden. Kommen die Beamten mit der Taktik „Deine Freunde haben aber auch schon ausgesagt, und sogar gegen Dich!“ dann fall nicht darauf rein. Das ist übliche Bullentaktik. Wer was ausgesagt hat wirst Du später von deinem Anwalt erfahren, sobald er Akteneinsichtsicht bekommen hat. Nun wird Dir ein Blatt vorgelegt auf dem Du unterschreiben sollst, daß Du von deinem Recht der Aussageverweigerung gebrauch machst. Dieses brauchst Du auch nicht unterschreiben! Generell brauchst Du rein gar nichts unterschreiben! Mach von diesem Recht gebrauch! Glaube nicht, die Beamten austricksen zu können. Jede Situation ist günstiger, um sich was Schlaues zu überlegen, als die, wenn Du auf der Wache sitzt, und alles – wirklich alles – ist auch nach Absprache mit Kameraden/Kameradinnen und Anwälten noch möglich, auch wenn Dir die Polizisten erzählen, dass es besser für Dich wäre, jetzt sofort Aussagen zu machen: das ist gelogen! Auch keine "harmlosen" Plaudereien, "außerhalb" des Verhörs, z.B. beim Warten auf dem Flur o.ä., keine "politischen Diskussionen" mit den Wachteln: Jedes Wort nach Deiner Festnahme ist eine Aussage!
Findige Fahnder reden beim Verhör oft auf Euch ein und versuchen den netten Mann zu mimen. Laß Dich nicht darauf ein! Das einzige was diese Leute wollen ist eine Aussage von Dir und Dich im Knast! Sprüche wie „Es ist das beste für Sie wenn Sie aussagen“ sollten spurlos an Euch vorbeigehen!
Merke: Schimanski ist Dein Feind, immer und überall! Er will Dich im Knast sehen und seine Karriereleiter ein Stück weiter hoch, nichts anderes!
Auch wenn Du meinst, Dir werden Sachen vorgeworfen, mit denen Du gar nix zu tun hast, möglicherweise auch Sachen, die Du nie tun würdest – halte trotzdem die Klappe. Was Dich entlastet, kann jemanden anderen belasten, hat von zwei Verdächtigen einer ein Alibi, bleibt einer übrig. Auch Informationen darüber, was Du nicht getan hast, helfen dem Staatsschutz, ein Gesamtbild gegen Dich und andere zu konstruieren. Es ist jedoch nicht nur ein Gebot der Solidarität gegenüber anderen und der Vernunft im Hinblick auf ein mögliches eigenes künftiges Strafverfahren, sondern darüber hinaus auch schlichtweg am einfachsten, am [relativ] "bequemsten", am [relativ] "schmerzlosesten" für Dich in dieser Situation, total und umfassend gar nix zu sagen und von vorneherein den Vernehmern klar zu machen, dass Du umfassend die Aussage verweigerst. Nach den Fragen zur Person kommen oft erstmal ganz "unverfängliche" Fragen: "Wie lange wohnen Sie denn schon in…"; "Sind Sie mit dem Auto hergekommen?"; "Im wievielten Semester sind Sie?"... Und wenn sie merken, dass Du darauf, vielleicht auch widerwillig, noch eingehst und antwortest, werden sie ihre Chance wittern und gnadenlos weiterbohren, wenn Du auf andere Fragen nicht mehr antworten willst: "Was ist denn dabei, wenn Sie mir sagen, ob Sie mit xy zusammenwohnen?"; "Warum wollen Sie mir denn das nicht sagen?"; "Das lässt sich doch feststellen, wem das Auto gehört, das hält doch jetzt nur auf, wenn Sie es nicht von sich aus sagen" usw, usw… Sie werden keine Ruhe geben, solange Du überhaupt auch nur auf das Gespräch eingehst.
Völlig anders ist die Situation in dem Augenblick, in dem Du unmissverständlich klar machst, und zwar so eindeutig und monoton wie möglich, dass es jeder Schimanski kapiert, dass Du die Aussage verweigerst: Auf jede, aber auch jede Frage, eintönig wie eine kaputte Schallplatte: "Ich verweigere die Aussage!". "Regnet es draußen?" – "Ich verweigere die Aussage!"; "Wollen Sie eine Zigarette/einen Kaffee?" – "Ich verweigere die Aussage!"; "Wollen Sie vielleicht mit jemandem anders sprechen?" – "Ich verweigere die Aussage!"... Keine Angst, niemand hält Dich für blöde, auch wenn Dein Gegenüber so tun wird. Er/sie wird im Gegenteil sehr schnell kapieren, dass es Dir ernst ist und Du nicht zu übertölpeln bist, dass Du genau weißt, was Du zu tun hast, und wird aufgeben. Das heißt für Dich auf jeden Fall erstmal raus aus der Verhörmühle und im besten Fall, dass Du nach Hause gehen kannst. Meist aber reagieren die Beamten sehr zornig darauf wenn jemand seine Rechte kennt und drohen oft mit Haft. Schwachsinn! Das höchste was sie noch machen können ist dich wegen irgendwelchen fadenscheinigen Gründen für ein paar Stunden in den PG [Polizeigewahrsam] zu nehmen. Keine Angst, das ist keine Vorstrafe und taucht nicht in irgendwelchen Führungszeugnissen auf!
bei Festnahmen zur Identitätsfeststellung: nachdem Du Deine Personalien angegeben hast und wenn Du einen Ausweis dabei hast eigentlich sofort; um zu überprüfen, ob Deine Angaben auch stimmen, können sie Dich jedoch bis zu 12 Stunden festhalten.
bei Festnahmen als Tatverdächtiger: spätestens um 24:00 Uhr des auf die Festnahme folgenden Tages [also maximal 48 Stunden], es sei denn, sie führen Dich einem Richter vor und dieser verhängt entweder Untersuchungshaft [nur bei schweren Straftaten und Flucht- oder Verdunklungsgefahr - bis zu 6 Monaten, aber auch länger] oder ordnet ein "Schnellverfahren" an [dazu mehr weiter unten, dann maximal eine Woche].
bei Vorbeugehaft ["Unterbindungsgewahrsam"]: wenn nach Auffassung der Polizei die Gefahr besteht, Du könntest Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen: bis zum Ende der Aktion, zu der Du wolltest [Demo, Widerstandstage,...], maximal je nach Bundesland zwischen 24 Stunden und 2 Wochen [Bayern, Sachsen…]. Da die Polizeigesetze, in denen das festgelegt ist, ständig verschärft werden, solltest Du Dich vor einer Aktion in einem anderen Bundesland immer kundig machen, um keine Überraschungen zu erleben.